Hallo, diesen Beitrag fand ich in einem Pflegeforum, die Meinungen und Fachlichen aussagen dazu würde ich sehr Intrassant finden,grade weil ich denke das es hier im Forum auch mal Thema war und es Negativ für fragende ausging:

Fragesteller:
> Meine frage ist wo steht das ich als AN nicht , zum Spätdienst muss ?
>
> Ich stelle diese Frage weil, immer wieder gesagt wird das der AN am
> "Auslaufendem Nachtdiesttag" nach 11 Std . wieder zum Dienst darf !
>
> Bei Arbeitszeiten, die in den nächsten Kalendertag hineinreichen, ist
> als Arbeitstag der Kalendertag des Beginns der Arbeitszeit anzusetzen
> und zwar unabhängig davon, an welchem Kalendertag der größere Teil der
> Arbeitszeit verbracht wird


Antwort Frum Pflege
Wer behauptet denn diesen Quatsch, und können die ihrerseits ihre Behauptung belegen?

Gesetzliche Grundlage unseres Artikels ist §6 Abs.1 Arbeitszeitgesetz in Verbindung mit der Empfehlung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, nachzulesen in der Broschüre "Gestaltung der Arbeitszeit im Krankenhaus"
http://www.baua.de/nn_21604/de/Publikationen/Broschueren/A8,xv=vt.pdf

Die Empfehlungen lassen sich locker auf andere Bereiche des Gesundheitswesens übertragen, wegen der Gesetzesnorm werden die Empfehlungen zwingend. Sollte der Arbeitgeber weiterhin nicht einsichtig sein in der Frage der Arbeitszeitgestaltung, solltet ihr das Gewerbeaufsichtsamt einschalten.

Meine frage .... Wer hat recht .