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Kündigung br mitglied

M
Mesagne7777
Nov 2023 bearbeitet

Hallo Zusammen, bin seit April al nachrücker Ins Br gerückt, nun unterstellt mir die Firma Fach Kenntnis mangel in Meinen Beruf obwohl ich nie etwas zu Schaden kommen lass habe, kann er mich deshalb kündigen,?

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Community-Antworten (9)

D
DummerHund

31.10.2023 um 19:36 Uhr

Hierzu müsste man Dinge im Detail kennen. So pauschal kann man das nicht beantworten. Um aber Wissen an zu eigen sollte der AG Schulungen anbieten. Und das Nicht Wissen muss ja wohl schon bei Einstellung bekannt gewesen sein. Wie lange bist du denn schon dort im Betrieb und auf dieser Position?

C
Catweazle

01.11.2023 um 00:04 Uhr

Als Betriebsratsmitglied kannst du nicht orderndlich gekündigt werden. Also zweifelsfrei nein.

R
rtjum

01.11.2023 um 10:34 Uhr

Bist du nun Nachrücker oder fest nachgerückt, also jetzt ordentliches Mitglied des BR-Gremiums?

C
celestro

01.11.2023 um 12:08 Uhr

"Bist du nun Nachrücker oder fest nachgerückt, also jetzt ordentliches Mitglied des BR-Gremiums?"

Was spielt das für eine Rolle?

F
fantil

01.11.2023 um 12:17 Uhr

""Bist du nun Nachrücker oder fest nachgerückt, also jetzt ordentliches Mitglied des BR-Gremiums?"

Was spielt das für eine Rolle?"

Genau Celestro, es spiel keine Rolle. Das BRM genießt den gesetzlichen Kündigungsschutz und kann nicht ordentlich gekündigt werden. Bei einer außerordentlichen Kündigung muss der BR Zustimmen, tut der BR dies nicht, muss die Zustimmung durch ein Arbeitsgericht eingeholt werden.

M
Muschelschubser

01.11.2023 um 12:56 Uhr

Es könnte interessant werden, wenn ein Ersatzmitglied so selten einspringen musste, dass der nachwirkende Kündigungsschutz ausläuft.

Ich interpretiere den Ausgangspost aber so, dass er als ordentliches Mitglied aufgrund des Ausscheidens eines anderen BRM nachgerückt ist. Dann wäre in der Tat nur noch eine außerordentliche Kündigung möglich, aber sicher nicht aufgrund einer solchen Begründung.

M
Moreno

01.11.2023 um 14:22 Uhr

Gibt auch AG die mit sowas drohen und dann versuchen einen Aufhebungsvertrag zu erreichen. Wenn du den besonderen Kündigungsschutz hast mach Dir keine Gedanken über solche Einschüchterungsversuche!

D
DummerHund

01.11.2023 um 14:33 Uhr

Es könnte auch dann eine Rolle spielen wenn ein Ersatzmitglied bisher noch nie nach gerückt war. Ich interpretiere den Eingangsthread aber auch so das wer wohl vor kurzem als festes Mitglied nach gerückt ist. Weiter verstehe ich den Text so das er lediglich die Angst hat er könnte gekündigt werden. Von einer konkreten Absicht zur Kündigung kann ich bisher nichts lesen. Also alles rein hypothetisch.

C
Catweazle

01.11.2023 um 19:59 Uhr

In diesem Fall wäre eine ordentliche Kündigung alleine wegen fehlender Abmahnung unwirksam.

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