Hallo Zusammen,

das erste Ersatzmitglied unseres Gremiums ist für ein ordentliches Mitglied, welches in Elternzeit ist bis Dez. 2017, dauerhaft nachgerückt. Nun, will unsere Vorsitzende ihren Vorsitz aus persönlichen Gründen niederlegen. Jetzt ist die Frage aufgetaucht, ob das nachgerückte Ersatzmitglied ebenfalls als Vorsitz "kandidieren" darf bzw. den Vorsitz übernehmen kann oder nicht. Unsere Anwältin hält es zwar für machbar aber schwierig, falls der Arbeitgeber dies gerichtlich anfechten will. Mich würde Eure Meinung interessieren. MfG aus München. Falkenhorst.