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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kann ein Ersatzmitglied vorrübergend BR-Vorsitzender sein?

F
falkenhorstBR
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

das erste Ersatzmitglied unseres Gremiums ist für ein ordentliches Mitglied, welches in Elternzeit ist bis Dez. 2017, dauerhaft nachgerückt. Nun, will unsere Vorsitzende ihren Vorsitz aus persönlichen Gründen niederlegen. Jetzt ist die Frage aufgetaucht, ob das nachgerückte Ersatzmitglied ebenfalls als Vorsitz "kandidieren" darf bzw. den Vorsitz übernehmen kann oder nicht. Unsere Anwältin hält es zwar für machbar aber schwierig, falls der Arbeitgeber dies gerichtlich anfechten will. Mich würde Eure Meinung interessieren. MfG aus München. Falkenhorst.

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Community-Antworten (3)

E
Erbsenzähler

17.02.2017 um 09:57 Uhr

Ein Blick in den Fitting beendet alles. §26 Randnotiz 11 steht: Zum Vors. und stlv. Vors wählbar sind nur Mitgl. des BR ..ErsMitgl. sind nicht wählbar, solange sie nicht endgültig in den BR nachgerückt sind.

Also kann das Ersatzmitglied nicht als Vorsitzender gewählt werden.

C
celestro

17.02.2017 um 14:14 Uhr

"§26 Randnotiz 11 steht: Zum Vors. und stlv. Vors wählbar sind nur Mitgl. des BR ..ErsMitgl. sind nicht wählbar, solange sie nicht endgültig in den BR nachgerückt sind."

So weit waren wir aber schon. ;-)

F
falkenhorstBR

17.02.2017 um 21:42 Uhr

also das mit dem fitting hab ich auch gelesen, aber für mich ist es eben strittig, weil es ja auch heißt, dass sobald ein ersatzmitglied nachrückt (auch wenn es nur vorübergehend ist), dieser alle rechte und pflichten eines ordentlichen mitglieds hat. also warum auch nicht zum vorsitzenden gewählt werden. und die "sorge", dass die mutti plötzlich vor unserer tür steht besteht nicht, da sie bis einschließlich dezember nicht im lande ist :)

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