Anzahl der Rufbereitschaften
Hallo, gibt es eine gesetzliche Regelung (Tarifvertrag oder BV existieren nicht) wieviele Rufbereitschaften ein Mitarbeiter im Monat leisten darf? Die reguläre tägliche Arbeitszeit beträgt 8 Stunden bei einer 5-Tage-Woche. Die Rufbereitschaften beginnen mit Ende der regulären Arbeitszeit um 16.30 Uhr und enden mit Beginn der regulären Arbeitszeit um 08.00 Uhr. Fällt in der Bereitschaft keine Arbeit an, wird die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit ja eingehalten. Darf der Arbeitnehmer trotzdem an jedem Tag eines Monats zur Rufbereitschaft herangezogen werden?
Community-Antworten (4)
28.04.2017 um 16:40 Uhr
Es gibt keine gesetzliche Obergrenze. Insofern können bis zu 337 Tage Rufbereitschaft im Jahr angeordnet werden.
29.04.2017 um 16:29 Uhr
Was weder zur gesetzlichen Grundaussage noch zur Anzahl der Tage zutreffend ist.
Um das zu erkennen, bedarf es nur der Kenntnis auf das Recht auf Arbeit eines MA und der Bemühung eines Taschenrechners.
Worauf sich diese 337 Tage als feste Größe begründen sollten, ist daher für mich nicht nachvollziehbar.
Ich hoffe jetzt, dass dieses nicht auf dem Beschluss des VG Berlin vom 10. Januar 2012 • Az. 80 K 39.11 OL basieren soll. Wenn doch, stellt sich eine ganz andere Frage……
30.04.2017 um 01:11 Uhr
Zitat (Ernsthaft): "Beschluss des VG Berlin vom 10. Januar 2012 • Az. 80 K 39.11 OL"
Fantatstisch wohin blindwütiges googlen führen kann. Das erklärt einiges.
30.04.2017 um 14:51 Uhr
Mag ja sein. Dass du hier nur mit wilden Zahlen herumschmeißt, ohne auch die dazu passende Grundlage zu liefern, erklärt noch einiges mehr!
Das ist aber immer noch besser, als seine Langeweile mit so einem alten Schinken und dann auch noch Müll verbreitend vertreiben zu wollen. Sich auf vernünftige Aussagen zu konzentrieren und dabei den Selbstdarstellungswahn einmal hintenanzustellen, wäre ev. auch hilfreich, diesem zu entgehen.
Wenn du schon Lose ziehen oder Knobeln willst, solltest du das besser nicht hier machen, sondern dazu passendere Örtlichkeiten aufsuchen.
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