frage zur maximal zulässigen anzahl von rufbereitschaften im monat
hallo , gerne hätte ich noch gewußt, ob es ein höchsgrenze für rufbereitschaften (krankenhausärzte), welche innerhalb eines monats oder eines anderes berechnungszeitraum gibt. im entsprechenden tarifvertag (TV-Ä /TdL) findet sich diesbezüglich nichts. ich erinnere mich jedoch, dass es nach BAT eine grenze von 12 pro monat gab. ich würde mich freuen, wenn mir jemand diesbezüglich weiterhelfen könnten.
danke!
Community-Antworten (4)
28.07.2010 um 22:49 Uhr
Hallo ratgeber, Du hast Dir die Antwort eigentlich schon selbst gegeben: der BAT gilt bei Euch nicht mehr, im TV-Ä findet sich keine Begrenzung, also...... Es gilt aber das ArbZG! Freundlichen Gruß, nicoline
28.07.2010 um 23:29 Uhr
Hallo ! @nicoline Das ArbZG fiel mir auch als erstes ein,aber unter § 5 Abs.3 wird für Krankenhäuser ja extra eine Ausnahme gemacht (ohne konkret zu werden).Bleibt eigentlich nur eine BV,falls es einen BR gibt?! (Medizin ist nicht meine Baustelle)
29.07.2010 um 00:32 Uhr
Hallo, aber unter § 5 Abs.3 wird für Krankenhäuser ja extra eine Ausnahme gemacht ja, was die Ruhezeit angeht, aber nicht auf die Anzahl der Rufbereitschaftsdienste bezogen. § 7 läßt auch noch Ausnahmen zu, so denn ein TV Öffnungsklauseln enthält und der TV-Ä enthält welche.
Bleibt eigentlich nur eine BV,falls es einen BR gibt? Könnte man so sagen!
(Medizin ist nicht meine Baustelle) Ist auch nicht viel anders als in anderen Fabriken ;-))
29.07.2010 um 09:52 Uhr
@ratgeber da du TV-Ä/TDL gepostet hast, gehe ich davon aus, dass es bei euch in der Klinik einen BR oder PR gibt. Und der BR ist gemäß §87 BetrVG zu beteiligen:
Rechte des Betriebs-/Personalrates
- Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte
- Mitbestimmung bei der Einführung, Konzeption, Planung und Änderung von Rufbereitschaft, Mitbestimmung bei Rufbereitschaftsplänen
Insofern hat der BR, wenn er denn will, schon gute Gestaltungsmöglichkeiten was die Anzahl der RBD angeht.
Gruß Galaxy
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