Anzahl der Mitarbeiter und BR - wann notwendig, die Anzahl der BR anzuheben?
Eine studentische Aushilfe hat bei uns einen befristeten Arbeitsvertrag (400.- Euro Basis) bekommen. Der Vertrag sollte nach drei Monaten verlaengert werden. Die jetzige Anzahl der Mitarbeiter ist 20. Zaehlt diese Hilfskraft offiziell zu vollen Mitarbeitern dazu (damit wuerde sich die Anzahl der Mitarbeiter auf 21 Erhoehen). Waere es dann Notwendig, die Anzahl der BR anzuheben?
Community-Antworten (4)
13.12.2007 um 17:06 Uhr
Sogar Leiharbeiter gehören dazu, allerdings sieht der Gesetzgeber es so, dass üblicher weise die Anzahl beschäftigt sein muß. Also nicht nur kurzfristig.
13.12.2007 um 18:12 Uhr
BetrVG sagt zu dem Thema Neuwahlen, dass sich die Zahl der neuen Stellen (nicht die Art nur die Zahl der Köpfe) um mindestens 50% erhöht haben muss.
13.12.2007 um 18:20 Uhr
"Waere es dann Notwendig, die Anzahl der BR anzuheben?"
Nein!
"Sogar Leiharbeiter gehören dazu, ...."
Mal wieder ziemlich daneben und FALSCH!
"BetrVG sagt zu dem Thema Neuwahlen, dass sich die Zahl der neuen Stellen (nicht die Art nur die Zahl der Köpfe) um mindestens 50% erhöht haben muss."
Zu Weihnachten würde ich mir den Kurs schenken lassen "Wie lese ich einen Gesetzestext richtig!"
13.12.2007 um 23:46 Uhr
oh backe. viel geblubber und keine hilfe.
@ number.one: einfach mal lesen: http://bundesrecht.juris.de/betrvg/__13.html
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