trotz aller BR-Bemühungen kommt es ja manchmal doch zu einer Kündigung eines Kollegen. So auch in diesem Fall. Nun steht ein Termin beim Arbeitsgericht an, der gekündigte Kollege hat Kündigungsschutzklage erhoben.
Dieser Termin interessiert mich als "Lehrveranstaltung", denn ich finde, dass die Argumente, die dort ausgetauscht werden durchaus für die Beurteilung ggfs. weiterer Fälle eine Bedeutung haben. Statt Seminar also Besuch eines Arbeitsgerichtsverfahrens.
Habe ich als nicht freigestellter BR das Recht, dort hinzugehen? Oder kann mir der Arbeitgeber dies versagen, weil es innerhalb der Arbeitszeit stattfindet. Ich bin kein geladener Zeuge ...
Unsere Seminarempfehlung
Freigestellte Betriebsratsmitglieder Teil 1
Ihr erfolgreicher Einstieg in die Freistellung