Besuch eines Arbeitsgerichtsverfahrens
Hallo allerseits, trotz aller BR-Bemühungen kommt es ja manchmal doch zu einer Kündigung eines Kollegen. So auch in diesem Fall. Nun steht ein Termin beim Arbeitsgericht an, der gekündigte Kollege hat Kündigungsschutzklage erhoben. Dieser Termin interessiert mich als "Lehrveranstaltung", denn ich finde, dass die Argumente, die dort ausgetauscht werden durchaus für die Beurteilung ggfs. weiterer Fälle eine Bedeutung haben. Statt Seminar also Besuch eines Arbeitsgerichtsverfahrens.
Habe ich als nicht freigestellter BR das Recht, dort hinzugehen? Oder kann mir der Arbeitgeber dies versagen, weil es innerhalb der Arbeitszeit stattfindet. Ich bin kein geladener Zeuge ...
Community-Antworten (2)
15.02.2017 um 17:07 Uhr
Das ist keine BR-Arbeit. Und Gerichtsverfahren sind keine anerkannten Lehrveranstaltungen im Sinne des BetrVG. Also nicht möglich.
Du bekleidest aber doch ein Ehrenamt. Wäre es zu viel persönlicher Einsatz, dafür einen Urlaubstag zu opfern, wenn dir das Thema tatsächlich so wichtig ist?
15.02.2017 um 18:10 Uhr
Viele Seminaranbieter bieten in ihrem Arb 1 - Seminar auch ein Gerichtsbesuch mit an.
Im Übrigen soll der BR ja bei der Anhörung nicht das Geschehen als vor-richterliche Instanz bewerten. Der BR soll Gründe nennen, die gegen eine Kündigung sprechen und im Widerspruch Wege aufzeigen, dass eine Weiterbeschäftigung bis zum Abschluss einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung, möglich ist.
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