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Ist das "Handbuch des Fachanwalts Arbeitsrecht" für den BR anschaffbar?

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Aleksander
Jan 2018 bearbeitet

Kurze Frage: ist das Buch "Handbuch des Fachanwalts Arbeitsrecht" (Luchterhand-Verlag) von Dörner / Luczak / Wildschütz / Baeck / Hoß (Hrsg.) für den BR anschaffbar? Unsere GL hat zähneknirschend zugestimmt, meinte aber, das wäre Luxus. Ein Anwalt bei einer Schulung meinte aber, dass es ein BAG-Urteil gäbe, was die Notwendigkeit für den BR bestätigt hat. Weiß einer von Euch, wo ich das finden kann? Danke!

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Community-Antworten (9)

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Alaskahase

15.02.2017 um 14:05 Uhr

Dann würde ich den Anwalt kurz kontaktieren und mir das Aktenzeichen des BAG-Urteils geben lassen. Und wenn Du sehr nett bis, veröffentlichst Du es hier im Forum.

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UliPK

15.02.2017 um 16:15 Uhr

So lange ihr es für erforderlich haltet könnt ihr bestellen. Schaut mal hier: https:www.hensche.de/Betriebsrat_hat_Anspruch_auf_Fachzeitschrift_Abonnement_Arbeitsrecht_im_Betrieb_BAG_7AZN91-13.html

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Pickel

15.02.2017 um 16:40 Uhr

UliPK, schreib bitte nicht so einen Quatsch.

  1. Es geht laut Gesetz nicht darum, was der BR für erforderlich HÄLT, sondern was erforderlich IST. Und wenn der AG und der BR da nicht einig sind, darf eben auch nicht einfach bestellt werden.

  2. Der BR kann mitnichten bestellen. Vielmehr hat der AG es für den BR zu bestellen.

P
Pjöööng

15.02.2017 um 17:20 Uhr

Pickel, lehn Dich doch nicht so weit aus dem Fenster! Um über einen Beitrag das Qaulitätsurteil "Quatsch" zu fällen fehlt Dir nun wirklich die notwendige Kompetenz. Die durchschnittliche Qualität von UliPKs Beiträgen liegt jedenfalls auf einem fachlichen Niveau welches selbst Deine besten Beiträge nicht einmal erahnen lassen.

Herr Hensche schreibt völlig zu Recht: Beim ge­richt­li­chen Streit über die Pflicht zur Kos­ten­über­nah­me ent­schei­den die Ar­beits­ge­rich­te da­her nicht ein­fach dar­über, ob ein kon­kre­tes Buch "not­wen­dig" und die Kos­ten "an­ge­mes­sen" wa­ren, denn dar­über muss eben der Be­triebs­rat nach sei­nem Er­mes­sen ent­schei­den. Auf­ga­be der Ar­beits­ge­rich­te ist es viel­mehr zu kon­trol­lie­ren, ob der Be­triebs­rat bei sei­ner Ent­schei­dung die Gren­zen sei­nes Er­mes­sens ein­ge­hal­ten hat.

Und ein Blick ins Gesetz hätte Dir auch gesagt dass Dein zweiter Punkt jeder Grundlage entbehrt.

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Challenger

15.02.2017 um 17:29 Uhr

Tach auch,

Zitat von Pjöööng :

Pickel, lehn Dich doch nicht so weit aus dem Fenster! Um über einen Beitrag das Qaulitätsurteil "Quatsch" zu fällen fehlt Dir nun wirklich die notwendige Kompetenz. Die durchschnittliche Qualität von UliPKs Beiträgen liegt jedenfalls auf einem fachlichen Niveau welches selbst Deine besten Beiträge nicht einmal erahnen lassen.

Da sage ich doch einfach nur : VOLLTREFFER

H
haudrauf

15.02.2017 um 17:43 Uhr

Hallo, ruf doch einfach mal bei der Kanzlei von Dr. Axel Hoß in Köln unter 0221 8206264 an. Dort kann man Dir sicher die gewünschte Auskunft geben. Dies war zwar nicht Deine Frage,aber nur mal so zur Information. Dr.Hoß ist ein brillianter Anwalt für Arbeitsrecht und hat mindestens schon zwei Prozesse vor dem Bundesarbeitsgericht gewonnen.

A
Aleksander

15.02.2017 um 17:54 Uhr

Hallo haudrauf, danke, das habe ich gemacht und mit dem RA Hoß (ist auch einer der Herausgeber) gesprochen. Er wusste von einer solchen BAG-Entscheidung nichts. Jetzt warte ich noch mal ab, was der Anwalt sagt, der das ja so darstellte, als sei das durch das BAG entschieden worden.

G
gironimo

15.02.2017 um 18:15 Uhr

Ich frage mich nur, was der BR damit will. Er soll doch die Interessen der AN vertreten und keine Anwalts-Kanzlei betreiben. Rechtsberatung darf er ja im Sinne eines Anwalts auch nicht. Und beim Arbeitgeber mit juristischen Überlegungen zu glänzen, führt in der Sache, die es zu regeln gibt, auch oft nicht weit.

D
DummerHund

15.02.2017 um 19:58 Uhr

Ich denke auch @Pjöööng und @gironimo haben alles Notwendige dazu geschrieben. Hier verstehe ich eh die Frage des Fragestellers nicht. Ob mit "Hallelulia oder grimmig";,der AG hat doch zu gesagt. Da muss man doch nicht noch Pfeile schiessen.

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