Erstellt am 15.02.2017 um 13:05 Uhr von Alaskahase
Dann würde ich den Anwalt kurz kontaktieren und mir das Aktenzeichen des BAG-Urteils geben lassen. Und wenn Du sehr nett bis, veröffentlichst Du es hier im Forum.
Erstellt am 15.02.2017 um 15:15 Uhr von UliPK
So lange ihr es für erforderlich haltet könnt ihr bestellen.
Schaut mal hier: https:www.hensche.de/Betriebsrat_hat_Anspruch_auf_Fachzeitschrift_Abonnement_Arbeitsrecht_im_Betrieb_BAG_7AZN91-13.html
Erstellt am 15.02.2017 um 15:40 Uhr von Pickel
UliPK, schreib bitte nicht so einen Quatsch.
1. Es geht laut Gesetz nicht darum, was der BR für erforderlich HÄLT, sondern was erforderlich IST. Und wenn der AG und der BR da nicht einig sind, darf eben auch nicht einfach bestellt werden.
2. Der BR kann mitnichten bestellen. Vielmehr hat der AG es für den BR zu bestellen.
Erstellt am 15.02.2017 um 16:20 Uhr von Pjöööng
Pickel, lehn Dich doch nicht so weit aus dem Fenster! Um über einen Beitrag das Qaulitätsurteil "Quatsch" zu fällen fehlt Dir nun wirklich die notwendige Kompetenz. Die durchschnittliche Qualität von UliPKs Beiträgen liegt jedenfalls auf einem fachlichen Niveau welches selbst Deine besten Beiträge nicht einmal erahnen lassen.
Herr Hensche schreibt völlig zu Recht:
Beim gerichtlichen Streit über die Pflicht zur Kostenübernahme entscheiden die Arbeitsgerichte daher nicht einfach darüber, ob ein konkretes Buch "notwendig" und die Kosten "angemessen" waren, denn darüber muss eben der Betriebsrat nach seinem Ermessen entscheiden. Aufgabe der Arbeitsgerichte ist es vielmehr zu kontrollieren, ob der Betriebsrat bei seiner Entscheidung die Grenzen seines Ermessens eingehalten hat.
Und ein Blick ins Gesetz hätte Dir auch gesagt dass Dein zweiter Punkt jeder Grundlage entbehrt.
Erstellt am 15.02.2017 um 16:29 Uhr von Challenger
Tach auch,
Zitat von Pjöööng :
Pickel, lehn Dich doch nicht so weit aus dem Fenster! Um über einen Beitrag das Qaulitätsurteil "Quatsch" zu fällen fehlt Dir nun wirklich die notwendige Kompetenz. Die durchschnittliche Qualität von UliPKs Beiträgen liegt jedenfalls auf einem fachlichen Niveau welches selbst Deine besten Beiträge nicht einmal erahnen lassen.
Da sage ich doch einfach nur : VOLLTREFFER
Erstellt am 15.02.2017 um 16:43 Uhr von haudrauf
Hallo,
ruf doch einfach mal bei der Kanzlei von Dr. Axel Hoß in Köln unter 0221 8206264 an. Dort kann man Dir sicher die gewünschte Auskunft geben.
Dies war zwar nicht Deine Frage,aber nur mal so zur Information. Dr.Hoß ist ein brillianter Anwalt für Arbeitsrecht und hat mindestens schon zwei Prozesse vor dem Bundesarbeitsgericht gewonnen.
Erstellt am 15.02.2017 um 16:54 Uhr von Aleksander
Hallo haudrauf,
danke, das habe ich gemacht und mit dem RA Hoß (ist auch einer der Herausgeber) gesprochen. Er wusste von einer solchen BAG-Entscheidung nichts. Jetzt warte ich noch mal ab, was der Anwalt sagt, der das ja so darstellte, als sei das durch das BAG entschieden worden.
Erstellt am 15.02.2017 um 17:15 Uhr von gironimo
Ich frage mich nur, was der BR damit will. Er soll doch die Interessen der AN vertreten und keine Anwalts-Kanzlei betreiben. Rechtsberatung darf er ja im Sinne eines Anwalts auch nicht. Und beim Arbeitgeber mit juristischen Überlegungen zu glänzen, führt in der Sache, die es zu regeln gibt, auch oft nicht weit.
Erstellt am 15.02.2017 um 18:58 Uhr von DummerHund
Ich denke auch @Pjöööng und @gironimo haben alles Notwendige dazu geschrieben.
Hier verstehe ich eh die Frage des Fragestellers nicht. Ob mit "Hallelulia oder grimmig";,der AG hat doch zu gesagt. Da muss man doch nicht noch Pfeile schiessen.