Erstellt am 15.02.2017 um 07:23 Uhr von Erbsenzähler
Hallo Julian,
vorweg habe ich eine Frage: Was ist ein Expet?
Um genaue Auskunft zu erteilen muss man die Firmenstruktur kennen. In welcher Beziehung der China-Arbeitsplatz mit der Firma in Deutschland zusammen steht. Bist du noch in der gleichen Firma angestellt? oder bist du in ausgeliehen? (zeitweise) nur versetzt worden? Oder ist es sogar eine andere Firma bei der du angestellt worden bist?
Erstellt am 15.02.2017 um 08:06 Uhr von Pjöööng
Ein Expet ist ein ehemaliges Kuscheltier.
Vermutlich geht es hier um einen Expat, also jemnden der außerhalb seines Heimatlandes arbeitet.
Da das Arbeitsverhältnis zum deutschen Arbeitgeber (höchstvermutlich) weiterbesteht, handelt es sich wahrscheinlich um eine Abordnung durch die die Betriebszugehörigkeit nicht beendet wird. Damit bestünde dann auch Wahlberechtigung und auch weiterhin Zugehörigkeit zum BR.Das BRM wäre aber vorübergehend an der Amtsausführung gehindert und somit würde ein Ersatzmitglied vorübergehend nachrücken. Dies geschieht allesKraft Gesetz und bedarf keiner Handlung durch den BR.
Sollte wider Erwarten die Betriebszugehörigkeit geendet haben, dann wäre zu der Versetzung entsprechend die ausdrückliche Zustimmung des BR einzuholen gewesen. Die BR-Zugehörigkeit hätte dann auch automatisch Kraft Gesetzes geendet.
Erstellt am 15.02.2017 um 10:38 Uhr von Niemand
Es gibt hier auch andere Regelungen. Bei uns werden bei "Longterm Agreement" ( so heißt das bei uns) neue Verträge für diese Zeit vereinbart, da der Betroffene in dieser Zeit sein Gehalt auch im Ausland bezieht Der alte Arbeitsvertrag für diese Zeit ruhend gestellt.
Ich bin mir nicht ganz sicher was das für das Amt bedeutet, meine aber, daß derjenige aus dem BR ausscheiden würde.
Erstellt am 15.02.2017 um 10:46 Uhr von Pjöööng
Auch ein Ruhen des Arbeitsverhältnisses führt nicht automatisch zum Verlust des Wahlrechts. Vergleiche z.B. Elternzeit und Wehrdienst.
Näheres findet man im Fitting unter den Rn 29 ff und 73 ff zum § 7.
Erstellt am 15.02.2017 um 15:44 Uhr von Pickel
Pjöng schrieb:
"Sollte wider Erwarten die Betriebszugehörigkeit geendet haben, dann wäre zu der Versetzung entsprechend die ausdrückliche Zustimmung des BR einzuholen gewesen."
und ich bin wirklich gespannt, wieso eine einvernehmliche Beendigung der Betriebszugehörigkeit der Zustimmung des BR bedurfte. Und auch, wie die Versetzung eines ausgeschiedenen Mitarbeiters im BetrVG geregelt ist.
Erstellt am 15.02.2017 um 16:07 Uhr von Pjöööng
Dem aufmerksamen Leser wird nicht entgangen sein, dass nirgendwo die Rede davon ist, dass der Fragesteller bei seinem Arbeitgeber ausgeschieden ist.
Erstellt am 15.02.2017 um 17:11 Uhr von Pickel
Dem aufmerksamen Pjöng ist dann aber auch bekannt, dass der BR des ausscheidenden Betriebes in der Frage keine Mitbestimmung besitzt?