W.A.F. LogoSeminare

Stimmübertragung bei Verhinderung eines Mitgliedes

S
stefanduevel
Nov 2023 bearbeitet

Ich bin zur KBR Sitzung geladen. Mein Stellvertreter und alle anderen könne nicht zur Sitzung kommen. Könne die Stimmen meines Stellvertreters mir per BR Beschluss überschrieben werden?

376017

Community-Antworten (17)

C
Catweazle

30.10.2023 um 14:36 Uhr

Die Stimmenanzahl wird doch nur geteilt wenn mehrere teilnehmen.

R
rtjum

30.10.2023 um 14:41 Uhr

im GBR benötigt man dafür einen Beschluß des entsendenden BRs (nach §47 BetrVG) Denke mal im KBR dann auch entsprechend (nach §55 BetrVG)

D
DummerHund

30.10.2023 um 20:22 Uhr

Kurze Antwort könnte man sagen "Nein" Dein Stelli im KBR kann ja keine Stimmen haben, denn er befindet sich ja auf der Ersatzbank. Er erhält ja erst die Hälfte der Stimmen (Berechnung an der Gesamt Mitarbeiterzahl seines vertretenden Betriebes) wenn er an der Sitzung teilnehmen sollte. Heißt, fährst du alleine zur KBR Sitzung und eure zweites KBRM oder dessen Stelli sind verhindert und ihr vertretet 180 MA, fährst du mit 90 Stimmen zur Sitzung.

R
rtjum

31.10.2023 um 08:56 Uhr

@Dummerhund du meinst also eine Übertragung des kompletten Stimmpaketes auf eine Person durch Beschluß des örtlichen Gremiums geht nicht? Wieso schreibt der Fitting dann in Rn16 zu §55 letzter Satz: "Fehlt von zwei entsandten Mirtgliedern eines unentschuldigt, steht dem anwesenden Mitgl. nur die Hälfte der Stimmen zu". Dieser Satz bedingt dann ja bei entschuldigtem Fehlen die Möglichkeit der vollen Stimmen für das anwesende Mitgl. oder lese ich das falsch?

A
AraXeeN

31.10.2023 um 11:02 Uhr

@rtjum Wenn ein Mitglied entschuldigt ist, kannst du ja einen Ersatz laden. Dies geht bei unentschuldigtem Fehlen nicht. Der Satz im Fitting soll aussagen, dass bei unentschuldigtem Fehlen die Stimmen verfallen, da keine Nachladung möglich ist.

R
rtjum

31.10.2023 um 11:33 Uhr

@AraXeeN schließt das die Möglichkeit aus, ein anderes Mitglied des Gremiums in einer Sitzung für den KBR zu delegieren bzw. das komplette Stimmpaket auf das übrig gebliebene delegierte BRM zu übertragen? Bei unentschuldigtem Fehlen ist das ja klar, aber davon reden wir ja nicht.

D
DummerHund

31.10.2023 um 12:20 Uhr

@rtjum Den Text im Wortlaut hast du schon richtig verstanden (um damit mal die letzte Antwort außer Kraft zu setzen). Nur bezieht sich das immer auf die Paarweise Entsendung. Heißt, anders als im örtlichen BR hat ja jedes entsendete Mitglied im KBR ein festes Ersatzmitglied (siehe dazu die Antwort von @ AraXeeN). Peter und Tom sind Team Rot und ein Tandem und haben die Hälfte der Stimmen. Kann Peter nicht zur Sitzung, fährt Tom mit der Hälfte der Stimmen zur Sitzung. Anke und Petra sind Team Blau und haben die Hälfte der Stimmen. Fährt Anke nicht zur Sitzung dann fährt Petra mit der Hälfte der Stimmen zur Sitzung. Die Ersatzmitglieder über Kreuz ist nicht zulässig. Ist Team Blau bei der nächsten KBR Sitzung komplett verhindert, fährt einer von Team rot nur mit der hälfte der Stimmen zur Sitzung. Fährt Peter (hier der TE) also alleine zur Sitzung, weil die Rot nicht kann (unabhängig ob Entschuldigt oder nicht) ist der Betrieb als Ganzes bei der nächsten Sitzung also auch nur mit der Hälfte der Stimmen vertreten. Leider ist das im Fitting oder im Däubler nicht ganz so exakt beschrieben. Wenn diese das aber machen würden bei jedem Fall der Auslegungen wären die Bücher wühl 3 mal so Dick wie jetzt:

M
MarketingW.A.F.

31.10.2023 um 12:44 Uhr

Bitte haltet euch an unsere Spielregeln.

Hier ein Auszug: "Das W.A.F.-Betriebsräte-Forum dient dem Erfahrungsaustausch, der Umgangston soll daher stets höflich und sachlich sein. Sachbezogene Kritik ist zulässig, nicht jedoch Schmähkritik, platte Pöbeleien oder Angriffe auf Personen in herabsetzender Form. Bitte verwenden Sie in Ihren Beiträgen keine anstößige Ausdrucksweise, Kraftausdrücke..."

Vielen Dank

Verena vom Marketing-Team der W.A.F.

T
Tagträumer_5

31.10.2023 um 12:53 Uhr

Aus welchem Grund wurde mein Kommentar gelöscht?

User rtjum hat behauptet, dass entgegen geltender Gesetze, der BR als verpflichtend gilt, folglich kann er trotz mehrfachen Hinweises, keine Gesetze lesen.

Unwahrheiten sollten nicht verbreitet werden oder sehen Sie das anders?

D
DummerHund

31.10.2023 um 13:23 Uhr

Man sollte nicht nur lesen, sondern auch das gelesene verstehen können.

R
rtjum

31.10.2023 um 15:38 Uhr

@Dummerhund der Däubler zweifelt Deine Meinung ja an, das tue ich halt auch, weil ich nirgends etwas dazu finden kann, dass durch Beschluss des örtlichen Gremiums eine komplette Stimmenübertragung auf eine Person nicht erlaubt ist, natürlich nicht willkürlich aber wenn alle gewählten Ersatzmitglieder verhindert sind. Der BR könnte ja auch mit einfacher Stimmenmehrheit einfach ein anderes Mitglied des Gremiums delegieren. Kein Kommentar oder sonst irgendwas lässt sich dazu aus und da ich auch Mitglied in einem GBR bin und wir das eben genauso handhaben frage ich mich ob unser GBR seit langen Jahren gegen Gesetze verstößt oder nicht.

D
DummerHund

31.10.2023 um 15:57 Uhr

@rtjum Selbstverständlich könnte das örtl. Gremium jetzt noch ein weiters Ersatzmitglied wählen. Es muss dann aber auch festgelegt werden für welches Ersatzmitglied dieser neue Ersatz dann nachrücken würde, denn nicht jedes Ersatzmitglied darf jeden vertreten. Die Reihenfolge der Vertretung für jedes Feste Mitglied muss bei der Wahl festgelegt werden. Ich war ja auch 10 Jahre lang stellvertretender KBR Vorsitzender. Eine Übertagung der Stimmengibt es dann jeweils nur auf das Nachrückende Ersatzmitglied.

Nachtrag. https://www.betriebsrat.de/betriebsratslexikon/br/gesamtbetriebsrat

R
rtjum

31.10.2023 um 16:05 Uhr

wo steht das denn?

D
DummerHund

31.10.2023 um 16:09 Uhr

Auch hier noch mal von Kluge Seminar.

Worauf ist bei der Beschlussfassung zu achten? Bei der Beschlussfassung ist zunächst darauf achten, dass für jedes zu entsendende Mitglied und jedes Ersatzmitglied ein eigener Beschluss gefasst werden muss. Wenn der Betriebsrat also z.B. zwei Betriebsratsmitglieder in den Gesamtbetriebsrat zu entsenden hat, dann stimmt er zunächst über das erste Betriebsratsmitglieder ab, das er in den Gesamtbetriebsrat entsenden will und anschließend über das zweite Betriebsratsmitglied.

Entsprechend geht der Betriebsrat dann auch bei den Ersatzmitgliedern vor. Auch über die Ersatzmitglieder wird einzeln abgestimmt. Bei den Ersatzmitgliedern ist es außerdem noch wichtig zu berücksichtigen, dass diese personenbezogen bestellt werden müssen. Jedes Gesamtbetriebsratsmitglied bekommt ein oder mehrere ihm zugewiesene Ersatzmitglieder.

https://kluge-seminare.de/br-portal/wissen/geschaeftsfuehrung-des-betriebsrats/bestellung-mitglieder-gesamtbetriebsrat/

R
rtjum

31.10.2023 um 16:21 Uhr

sorry aber auch da steht nichts von einer Übertragung des kompletten Stimmpaketes auf eine Person. Scheinbar gibt es dazu nix in der Literatur oder ich bin wieder zu blöd zum lesen ;-)

D
DummerHund

31.10.2023 um 17:08 Uhr

Die Frage ist doch eher, warum findet man nicht explizit in Netz. Eben weil geschrieben steht das jedes entsandte Mitglied anteilig Stimmen zu stehen. Im Falle der Verhinderung geht dies auf den Ersatz über. Wäre es möglich dem einen das Gesamtpaket zu geben wäre es doch erwähnt worden.

R
rtjum

01.11.2023 um 08:37 Uhr

belassen wir es dabei, der Däubler zweifelt Deine Meinung unter Hinweis auf noch einen weiteren Kommentar an, daher überzeugend ist das alles nicht.

Ihre Antwort