Erstellt am 13.02.2017 um 20:01 Uhr von Challenger
Tach auch,
bei einer Kündigung muß das nächstmögliche Ersatzmitglied geladen werden. Das betroffene Eratzmitglied kann aber, soweit noch andere Tagesordnungspunkte auf der Agenda stehen, an der Sitzung teilnehmen.
Erstellt am 13.02.2017 um 20:28 Uhr von Hoppel
@ SamsonUrmel
Dieses E-BRM wird mit extrem hoher Wahrscheinlichkeit solange als verhindert gelten,
bis
... die Kündigung rechtskräftig als unwirksam beurteilt worden ist
... einem gerichtlich eingeklagten Weiterbeschäftigungsanspruch statt gegeben worden ist
Auf eine Ladung solltet/könnt Ihr also getrost verzichten!
Erstellt am 13.02.2017 um 21:10 Uhr von bikerfriend
Wenn das gekündigte Ersatzmitglied kein Diebstahl oder Arbeitzeitbetrug begangen hat und das Mitglied in den letzten 12 Monaten ein BR Mitglied vertreten hat, sind die Kündigungen nichtig oder sehe ich das falsche ?
Erstellt am 13.02.2017 um 21:36 Uhr von SamsonUrmel
Ich habe jetzt gerade nochmal nachgelesen:
Solange nicht gerichtlich geklärt ist, ob die Kündigung unwirksam ist und er einen Weiterbeschäftigungsanspruch hat, darf er sein Amt nicht ausüben. Entscheidung vom LAG München.
Behinderung des BR besteht demnach auch nicht, da das nächste Ersatzmitglied geladen werden kann.
Es ist wohl etwas anderes, wenn das Hausverbot aus anderen Gründen ausgesprochen wurde, aber eine Weiterbeschäftigungsanspruch, bzw. eine Freistellung von seiner Arbeitsleistung besteht.
Erstellt am 13.02.2017 um 21:40 Uhr von SamsonUrmel
@bikerfriend
Die Kündigung ist ganz bestimmt nichtig, trotzdem besteht das Hausverbot und es muss die ganze Prozedur der Kündigungsschutzklage durchlaufen werden. Kostet viel Geld und Nerven.