Erstellt am 25.02.2008 um 10:20 Uhr von Konrad
Hallo Nick
Gilt ein Tarifvertrag bzw. zust. Gewerkschaft informiert ? Hat die GL die wirtschaftliche Lage (Jahresabschluss, Auftragseingang, ) euch offen gelegt? Welche Maßnahmen zur Kostensenkung
sind außer Kurzarbeit und Stellenabbau sonst noch geplant ? Welche Maßnahmen zur sozialverträglichen Ausscheiden (Abfindungen, oder Rente) sind geplant ?
Die GL hat euch darüber umfassend zu informieren und mit euch zu beraten! Erst im 2. Schritt
stehen Sozialplan am besten mit Rechtsanwalt oder Gewerkschaft an.
Erstellt am 25.02.2008 um 10:53 Uhr von Der alte Heini
Konrad
und Genanntes sollen dann von einem "jungen" BR ausgewertet und mit umgesetzt werden?
Sicherlich ein schwierige Aufgabe.
nick
Als 1. Schritt würde ich dem BR empfehlen sofort die zuständige Gewerkschaft oder einen Fachanwalt hinzuzuziehen um dann mit den Fachleuten weiteres vorgehen zu besprechen und auch entsprechende Unterlagen auszuwerten.
Erstellt am 25.02.2008 um 11:21 Uhr von Konrad
@alter Heini: die Gew. sofort zu informieren habe ich auch geschrieben !
Für RA braucht es die zwingende betriebliche Notwendigkeit und einen rechtsgültigen Beschluss.
Die betriebliche Notwendigkeit liegt erst vor, wenn entsprechende wirtschaftliche Unterlagen s.o. zumindest vorliegen.
Erstellt am 25.02.2008 um 11:46 Uhr von Der alte Heini
Konrad
wenn Du meinst!
nick
wenn der BR der Meinung ist er benötigt hier Hilfe,
dann zieht er einen RA hinzu.
Die Beschlussfassung ist dabei selbstverständlich
und muss in einem BR Forum wohl nicht gesondert
angesprochen werden.
Einen wichtigeren Grund für die Beauftragung eines RA,
als das freisetzen von Mitarbeitern, dürfte es für eine
Arbeitnehmervertretung doch nicht geben.
Oder??