Es wird Kurzarbeit geben und einige Entlassungen - was tun?
Hallo wir BR sind informiert das es Kurzarbeit geben wird und einige Entlassungen Die GL will einen Plan ausarbeiten wie SIE sich das denken , dann will sie mit uns reden und dann erst die Mitarbeiter informieren. Sollten die nicht gleich Info bekommen wenn der BR die Info hat ? Sollten wir uns gleich einen Anwalt zur Hilfe nehmen ? Ist das der Termin für einen Sozialplan ? fragen, fragen, ganz schön viel für einen jungen BR... danke für Eure Tips - NICK
Community-Antworten (4)
25.02.2008 um 11:20 Uhr
Hallo Nick Gilt ein Tarifvertrag bzw. zust. Gewerkschaft informiert ? Hat die GL die wirtschaftliche Lage (Jahresabschluss, Auftragseingang, ) euch offen gelegt? Welche Maßnahmen zur Kostensenkung sind außer Kurzarbeit und Stellenabbau sonst noch geplant ? Welche Maßnahmen zur sozialverträglichen Ausscheiden (Abfindungen, oder Rente) sind geplant ? Die GL hat euch darüber umfassend zu informieren und mit euch zu beraten! Erst im 2. Schritt stehen Sozialplan am besten mit Rechtsanwalt oder Gewerkschaft an.
25.02.2008 um 11:53 Uhr
Konrad und Genanntes sollen dann von einem "jungen" BR ausgewertet und mit umgesetzt werden? Sicherlich ein schwierige Aufgabe.
nick Als 1. Schritt würde ich dem BR empfehlen sofort die zuständige Gewerkschaft oder einen Fachanwalt hinzuzuziehen um dann mit den Fachleuten weiteres vorgehen zu besprechen und auch entsprechende Unterlagen auszuwerten.
25.02.2008 um 12:21 Uhr
@alter Heini: die Gew. sofort zu informieren habe ich auch geschrieben !
Für RA braucht es die zwingende betriebliche Notwendigkeit und einen rechtsgültigen Beschluss.
Die betriebliche Notwendigkeit liegt erst vor, wenn entsprechende wirtschaftliche Unterlagen s.o. zumindest vorliegen.
25.02.2008 um 12:46 Uhr
Konrad wenn Du meinst!
nick wenn der BR der Meinung ist er benötigt hier Hilfe, dann zieht er einen RA hinzu. Die Beschlussfassung ist dabei selbstverständlich und muss in einem BR Forum wohl nicht gesondert angesprochen werden. Einen wichtigeren Grund für die Beauftragung eines RA, als das freisetzen von Mitarbeitern, dürfte es für eine Arbeitnehmervertretung doch nicht geben. Oder??
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