Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

Aufgrund massiver Entlassungen (15% d. Belgs. (300MA )) bei fast gleichzeitigem positiven Auftragseingang haben wir,im Betrieb, mit heftigen Terminschwierigkeiten zu kämpfen.

Unser neu gewählter Betriebsrat hat nun, auf Antrag der GL, für die kommenden Wochen
Mehrarbeit bzw. Überstunden in der Produktion bindend angeordnet.

Meine Fragen an Euch wären: Kann der Samstag, bei einer fünf Tageswoche Mo-Fr und somit kein Regelarbeitstag, mit angeordnet werden? Wenn Ja auf welcher Rechtsgrundlage?

Was können z.b. (ältere) Mitarbeiter mit privaten (gesundheitlichen) Problemen tun um von der Regelung ausgenommen zu werden?

Anzumerken wäre noch dass die Entlassungen zu einer erhöhten Leistungsverdichtung geführt haben. MA aus der Endmontage müssen parallel zu ihren Tätigkeiten zusätzlich abteilungsübergreifende Aufgaben erledigen z.b Kommisionieren.

Alles in allem eine unsägliche Situation nicht zuletzt weil die GL nciht bereit ist die Situation durch Einstellungen zu entschärfen. Dies wird von unserer Mutter untersagt.

Da viele MA in Sorge um den Betrieb und seiner Arbeitsplätze sind ist es keine einfache Aufgabe für unseren BR!

Vielen Dank im Voraus für Euere Beiträge! Weitere Fragen beantworte ich gerne!

Gruß Beärle

P.S. Durch die Rückläufige Mitgliederzahlen i.d. Gewerks. besteht wenig Interesse bei "Dritten".