Erstellt am 07.03.2015 um 09:21 Uhr von gironimo
Keine leichte Aufgabe für den BR - dennoch sollte er härte zeigen.
Nicht der BR sondern die GL ordnet Mehrarbeit an - nachdem der BR zugestimmt hat.
Und das hat er offenbar.
Wenn er an der Situation etwas ändern will, muss er der GL klar machen: Entweder ihr stellt ein - oder wir stimmen der Mehrarbeit nicht mehr zu. Und das muss dann ggf. per Gericht auch durchgesetzt werden.
Sofern Mo-Fr nicht im Tarifvertrag festgelegt sind oder im Arbeitsvertrag, gilt der Samstag als ganz normaler Werktag und kann bei der "vorübergehenden" Verlängerung der Arbeitszeit mit eingebunden werden. Wer und warum eventuell nicht zusätzlich arbeiten muss, kann der BR ebenfalls mit dem AG festlegen.
Auch wann der Ausgleich der Mehrarbeit erfolgt. Da dürfte das Problem liegen, wenn die vorübergehende Mehrarbeit zum Dauerzustand wird - und gerade da hat der BR seinen Ansatzpunkt.
Wenn der BR neu ist, sollte er vielleicht schnell ein Seminar zum Thema Arbeitszeit belegen oder einen Sachverständigen hinzuziehen.
Und er sollte massive Öffentlichkeitsarbeit im Betrieb leisten.
Erstellt am 07.03.2015 um 10:58 Uhr von Beärle
Hallo Gironimo,
vielen Dank für deinen Beitrag. Bei uns ist die Arbeits-Woche zum einem im Arbeitsvertrag und zum anderen in unserer BV zur flexibelen Arbeitszeit geregelt.
M.E. kann lediglich in den vertraglich vereinbarten Wochenarbeitstagen MO-FR, mit Beachtung der zulässigen Höchstarbeitszeit, Mehrarbeit angeordnet werden! Der Samstag ist bei uns kein vertraglich geregelter Regelarbeitstag somit M.E. aussen vor.
Hat denn so eine Regelung nun Vorrang vor der BV in der der MA, unter Berücksichtigung der Kernzeiten, seine vertraglich geregelte Arbeitszeit von 40 Std. flexibel gestalten darf?
Dürfen die Betriebsparteien eine solche Regelung, die, die Mitarbeiter schlechter stellt, mit Hinweiss, auf die BV, überhaubt abschliessen? oder muss dies Einzelvertraglich geregelt werden?
Gruß
Beärle
Erstellt am 07.03.2015 um 11:28 Uhr von gironimo
Also wenn in einer BV Mo-Fr geregelt ist, kann der BR natürlich einvernehmlich mit dem AG anderes vereinbaren - eben auch samstags zu arbeiten.
Im Arbeitsvertrag könnte stehen Mo-Fr. Aber steht es da so. Gibt es nicht ein Schlupfloch - eine Klausel, die auch in Ausnahmefällen anderes vorsieht?
Grundsätzlich sind auch "verschlechternde" BVs möglich - aber nur, wenn die Mehrheit der AN von einer BV Vorteile hat und die Verschlechterungen sich im zumutbaren Rahmen halten.
Sind bei Euch aber die vertraglichen Regeln so, dass Sa nicht gearbeitet wird, hat der AG ein Problem. Dann hat er kollektivrechtlich ein o.k. aber individualrechtlich nicht.
Ich schätze - er wird es dann darauf ankommen lassen. Wer klagt schon gegen seinen AG - noch dazu, wenn der BR mit der Maßnahme einverstanden war.
Darum sollte sich der BR vor die AN stellen und entweder der Mehrarbeit gar nicht erst zustimmen - oder nur dann, wenn alle Fragen geklärt sind; z.B. auch die Frage "Vereinbarkeit von Beruf und Familie (siehe auch § 80 Abs. 1 Nr. 2b BetrVG).
Der BR braucht sich bei seiner Argumentation übrigens nicht nur darauf beschränken, ob gesetzliche Bestimmungen eingehalten werden. Alle Argumente pro und kontra sind zulässig, wenn sie denn fundiert sind.
Erstellt am 07.03.2015 um 15:30 Uhr von Stoni
Tschuldigung, 300 MA werden entlassen und dann Mehrarbeit/Überstunden, ich glaub es hackt.
Erstellt am 08.03.2015 um 08:30 Uhr von Dezibel
> Tschuldigung, 300 MA werden entlassen und dann Mehrarbeit/Überstunden, ...
Tschuldige auch: Das steht da aber nicht! Die Belegschaft sind 300 MA.