Aufhebungsangebote und Kündigungsschutzgesetz
Liebe Kolleginnen Kollegen, zu folgender Frage suche ich nach weiteren Infos/Rechtsquellen:
§17 Abs 1 Kündigungsschutzgesetz schreibt vor, dass der AG ab einer bestimmten Anzahl von Entlassungen dies der Agentur für Arbeit anzeigen muss. Im Satz 2 steht dann: "Den Entlassungen stehen andere Beendigungen des Arbeitsverhältnisses gleich, die vom Arbeitgeber veranlasst werden". Jetzt die spannende Frage: zählen dazu auch vom AG initiierte Aufhebungsangebote?
Vielen Dank im Voraus für eure Hinweise!
Community-Antworten (5)
09.10.2015 um 14:36 Uhr
Warum willst du das wissen?
09.10.2015 um 17:38 Uhr
Naja - Aufhebungsangebote gehören wohl auch dazu. Wenn sie kausal in dem Zusammenhang stehen. Aber vielleicht macht man ja auch Aufhebungsverträge, weil der AN selbst ein "low-performer" ist oder ähnliches.
Ansonsten - sie Kölner
09.10.2015 um 21:33 Uhr
Habe zum Glück noch nichts mit dem Thema zu tun gehabt. Aber kann mir nicht vorstellen das Aufhebungsverträge dazu zählen ob ein Arbeitgeber beim Arbeitsamt eine Massenentlassung angeben muss. Beim Aufhebungsvertrag kann ja jeder AN nein sagen was bei der Kündigung sicher schwer wird :-) Aber wie gesagt nur Bauchgefühl.
09.10.2015 um 21:54 Uhr
@ MussNochLernen
"Nach § 17 Absatz 1 Satz 2 KSchG sind auch Eigenkündigungen des Arbeitnehmers oder Aufhebungsverträge bei der Anzahl der Entlassungen einzurechnen, wenn der Arbeitnehmer einer ansonsten erforderlichen betriebsbedingten Kündigungen zuvor kommt (BAG v. 28.06.2012- 6 AZR 726/10)"
09.10.2015 um 22:25 Uhr
Ah siehst Hoppel Bauchgefühl stimmt nicht immer! :-)
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