Kein Ersatzmitglied und Berufsverbot wegen Risikoschwangerschaft erhalten
Hallo,
Bei uns besteht der Betriebsrat aus 5 Mitglieder. Auf Grund von Kündigungen haben wir keine Ersatzmitglieder mehr. Jetzt hat ein Mitglied ein Berufs-/Arbeitsverbot erhalten, wegen einer Risikoschwangerschaft. Ist damit dann auch der Betriebsrat nicht mehr Handlungsfähig? Zur Info: unsere Niederlassung besteht aus ca 90 Personen.
Community-Antworten (4)
29.10.2023 um 13:10 Uhr
Sie ist zeitweise verhindert. Also seit ihr handlungsfähig.
30.10.2023 um 02:25 Uhr
Zitat : Jetzt hat ein Mitglied ein Berufs-/Arbeitsverbot erhalten
Der AG kann nur ein Beschäftigungsverbot bezüglich der arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitsleistung aussprechen. Die BR'tätigkeit bleibt meiner Auffassung nach davon unberührt. Das BRM ist deswegen nicht amtsunfähig, es sei denn, dass das BRM auch die BR'tätigkeit ruhen lassen will. In diesem Falle gilt das, was Catweazle geschrieben hat.
30.10.2023 um 10:25 Uhr
Wie beschrieben. Die Person DARF nach wie vor an Sitzungen teilnehmen, muss aber nicht. Solange die Ladung korrekt ist, seid ihr ihr auch mit 4/5 Teilnehmer beschlussfähig.
Kritisch wird es erst, wenn die Person in irgendeiner Form aus dem Betrieb ausscheidet und das ist hier nicht gegeben.
30.10.2023 um 19:53 Uhr
"Der AG kann nur ein Beschäftigungsverbot bezüglich der arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitsleistung aussprechen."
Kann mir schwer vorstellen, das dieses Verbot vom AG kommt (woher soll der Wissen, das es eine Risikoschwangerschaft ist?). Und daher sollte das BRM den Arzt fragen, ob die Amtsführung aus seiner Sicht "möglich" ist.
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