Also wir sind ein Kreditinstitut und haben als BR die Frage einer Kollegin erhalten

"ich möchte wissen, ist es ein kündigungsgrund, wenn ich als berater ein berufsverbot wg. verstoß zum WPHG ausgesprochen bekomme?
oder muß ich dann innerbetrieblich (bei gleichem gehalt ???) umgesetzt werden?"

Ich weiß im Moment nicht, was vorgefallen ist, wollte mich nun aber im Vorfeld erkundigen, falls nun etwas auf uns zukommt.
Im Internet habe ich nicht eindeutiges gefunden, vielleicht könnt ihr mir ja helfen, wo ich nachschlagen kann !


Schon mal Danke im Voraus
Nadine