Hallo,
als BR-Vorsitzender stehe ich vor einem Problem.
Wir haben einen Kollegen (ist auch Ersatzmitglied) dessen Arbeitsvertrag auf unseren Standort im Rhein-Main-Gebiet lautet (Dienstsitz ist N..-........). Dieser Mitarbeiter hat gemäß TzBfG seine Arbeit um 30% reduziert ("Absprache mit dem Arbeitgeber"), um sich besser um die bei Ihm lebenden 2 Kinder (ca. 12J & 14J alt) auf Grund von Scheidung kümmern zu können.
Dieser Kollege soll nun obwohl der Arbeitsvertrag keine Reisetätigkeit vorsieht (Mitarbeiter in der Prozessorganisation) mindestens 2mal die Woche zu unserem Standort nach Sachsen fahren und dort seine Arbeit verrichten.
Die Anordnung nach Sachsen zu Fahren und dort auch zu übernachten widerspricht ja total der Reduzierung der Arbeit um 30%.

Wie können wir dem Kollegen am besten helfen? Das sind meiner Meinung nach schwerwiegende Eingriffe in das Arbeitsverhältnis ...