Mitarbeiter fühlt sich behindert in der Arbeit
Ein Mitarbeiter fühlt sich ein seiner Arbeit von seinem Vorgesetzten behindert. Der Vorgesetzten verweigert ihm Informationen, die zur Erfüllung der Aufgabe notwendig ist. Außerdem redet der vorgesetzte schlecht über diesen Mitarbeiter und verbreitet Stimmung gegen ihn. Der Mitarbeiter hat sich nun an BR gewendet.
Welche Paragraph/Rechtlage trifft hier zu, sollte der Betriebsrat dies mit dem Geschäftsführer ansprechen?
Danke im Vorfeld.
Community-Antworten (3)
13.02.2017 um 12:53 Uhr
Wenn der Kollege sich "offiziell" an den BR gewandt hat, behandelt es nach § 85 BetrVG. Fragt ihn nochmal, ob er will, dass ihr aktiv werden sollt.
13.02.2017 um 12:54 Uhr
Schau dir einmal § 85 BetrVG an. Vielleicht hilft dieser etwas weiter.
https:www.betriebsrat.com/beschwerderecht-der-arbeitnehmer-behandlung-durch-den-betriebsrat
13.02.2017 um 12:58 Uhr
Tach auch,
§ 85 Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat (1) Der Betriebsrat hat Beschwerden von Arbeitnehmern entgegenzunehmen und, falls er sie für berechtigt erachtet, beim Arbeitgeber auf Abhilfe hinzuwirken. (2) Bestehen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber Meinungsverschiedenheiten über die Berechtigung der Beschwerde, so kann der Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Dies gilt nicht, soweit Gegenstand der Beschwerde ein Rechtsanspruch ist. (3) Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Behandlung der Beschwerde zu unterrichten. § 84 Abs. 2 bleibt unberührt.
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