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Welche Diagnose auf dem Krankenschein

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DummerHund
Okt 2020 bearbeitet

Mir raucht gerade der Kopf und benötige den Schlag von hinten auf den Selbigen ;-)

Arbeitet als Praxisberaterin an einer Schule. Die Arbeitnehmerin hat die Diagnose Krebs erhalten. Sie fühlt sich aber fit zum Arbeiten. Nun hat sie der Arbeitgeberin mitgeteilt das sie Risikopatientin ist, wegen der Corona Pandemie. Die Arbeitnehmerin fühlt sich aber weiterhin fit genug arbeiten zu können. Nur ginge dies nicht in der Schule. Sie hat der Arbeitgeberin angeboten das sie ihre arbeiten im Homeoffice ihre arbeiten erledigen könnte. (Hier zur Info: Es besteht kein Anspruch auf Homeoffice, ist aber in der jüngeren Vergangenheit schon praktiziert worden). Die Arbeitgeberin lehnt nun das Angebot von Homeoffice ab. Sie sagt, die Arbeitnehmerin soll bis Ende der Woche ihre Überstunden ab feiern und danach wären eh erst mal Herbstferien. Dann soll sich die Arbeitnehmerin Arbeitsunfähig schreiben lassen. Und an dieser Stelle hakt´s bei mir. Wäre die Arbeitnehmerin verpflichtet sich aufgrund ihrer Krebserkrankung AU schreiben zu lassen obwohl sie die Krankheit momentan bei der Arbeit nicht behindert, oder Aufgrund der Corona Pandemie? Weitere Info: Ein BR besteht hier nicht. Ist zwar alles hier auch ein bisschen ins Arbeitsrecht, aber vielleicht könnt ihr mir doch auf die Sprünge helfen.

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Community-Antworten (7)

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kratzbürste

13.10.2020 um 20:25 Uhr

Allein der behandelnde Arzt kann das beurteilen und AU schreiben oder nicht. Der AG kann es nicht verlangen. Und wenn zuweilen Homeoffice gemacht wird, warum nicht auch dort. Da spielen ja schon Gleichbehandlungsgrundsätue eine Rolle.

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DummerHund

13.10.2020 um 20:58 Uhr

Danke Kratzbürste für die erste Info. Habe mich in einem Punkt vielleicht nicht ganz verständlich aus gedrückt. Die Arbeitnehmerin hatte in der jüngeren Vergangenheit schon mal im Homeoffice gearbeitet. Ob andere AN des Betriebes auch, ist mir jetzt nicht bekannt. Noch eine weitere Info: Die AN muss sich ihr Büro seit neustem mit einer Kollegin teilen. Hier wird dann aber nach der Arbeitsstättenverordnung verstoßen, da das Büro viel zu klein ist.

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celestro

13.10.2020 um 21:07 Uhr

Ist jeder Krebspatient jetzt gleichzeitig Risikopatient?

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DummerHund

13.10.2020 um 21:29 Uhr

Habe ja selber Blasen- und Lungenkrebs. Uni Klink Dresden sagte mir mal "ja" So zumindest der Stand als ich gefragt hatte.

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DummerHund

14.10.2020 um 12:57 Uhr

Nachdem die AN erst mit ihrem Anwalt gesprochen und dann zu ihrem Arzt gegangen ist, lautet die Ärztliche Diagnose auf der AU nun für die nächsten 6 Wochen " Angstzustände"

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RudiRadeberger

14.10.2020 um 15:47 Uhr

Schwieriges Thema. Zuerst einmal ja, Krebspatienten sind genauso wie Schwangere der Risikogruppe zuzurechnen, da die eventuelle Behandlung von Covid 19 nicht mit allen verfügbaren Mitteln möglich wäre.

Bei Schwangeren ist es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt. In Baden Württemberg dürfen Schwangere zum Beispiel nicht mehr im Verkauf arbeiten. Der Arbeitnehmer muss Sie freistellen, weiter bezahlen, kann sich das Geld aber zurückholen.

Bei Krebserkrankten wüsste ich von keiner entsprechenden Regelung. Der Arzt kann ein Beschäftigungsverbot ausstellen?!? Muss er aber natürlich nicht. Dann liegt der Ball wieder beim AG. Stellt er sie dann frei, muss er die Lohnkosten tragen.

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DummerHund

17.10.2020 um 23:45 Uhr

@celestro War ja gestern mal wieder in der Uni Dresden und musste an mit rumspielen lassen. Danach hatte ich ein Gespräch mit meinem Arzt in der Onkologie.

Nach heutigen Erkenntnissen ist übrigens nicht mehr gleich jeder Krebspatient gleich Risikopatient. Von daher war deine Frage schon berechtigt. Dies wollte ich hier als Info nach reichen.

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