Erstellt am 13.10.2020 um 18:25 Uhr von Kratzbürste
Allein der behandelnde Arzt kann das beurteilen und AU schreiben oder nicht. Der AG kann es nicht verlangen. Und wenn zuweilen Homeoffice gemacht wird, warum nicht auch dort. Da spielen ja schon Gleichbehandlungsgrundsätue eine Rolle.
Erstellt am 13.10.2020 um 18:58 Uhr von Dummerhund
Danke Kratzbürste für die erste Info.
Habe mich in einem Punkt vielleicht nicht ganz verständlich aus gedrückt. Die Arbeitnehmerin hatte in der jüngeren Vergangenheit schon mal im Homeoffice gearbeitet. Ob andere AN des Betriebes auch, ist mir jetzt nicht bekannt.
Noch eine weitere Info: Die AN muss sich ihr Büro seit neustem mit einer Kollegin teilen. Hier wird dann aber nach der Arbeitsstättenverordnung verstoßen, da das Büro viel zu klein ist.
Erstellt am 13.10.2020 um 19:07 Uhr von celestro
Ist jeder Krebspatient jetzt gleichzeitig Risikopatient?
Erstellt am 13.10.2020 um 19:29 Uhr von Dummerhund
Habe ja selber Blasen- und Lungenkrebs. Uni Klink Dresden sagte mir mal "ja"
So zumindest der Stand als ich gefragt hatte.
Erstellt am 14.10.2020 um 10:57 Uhr von Dummerhund
Nachdem die AN erst mit ihrem Anwalt gesprochen und dann zu ihrem Arzt gegangen ist, lautet die Ärztliche Diagnose auf der AU nun für die nächsten 6 Wochen " Angstzustände"
Erstellt am 14.10.2020 um 13:47 Uhr von RudiRadeberger
Schwieriges Thema. Zuerst einmal ja, Krebspatienten sind genauso wie Schwangere der Risikogruppe zuzurechnen, da die eventuelle Behandlung von Covid 19 nicht mit allen verfügbaren Mitteln möglich wäre.
Bei Schwangeren ist es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt. In Baden Württemberg dürfen Schwangere zum Beispiel nicht mehr im Verkauf arbeiten. Der Arbeitnehmer muss Sie freistellen, weiter bezahlen, kann sich das Geld aber zurückholen.
Bei Krebserkrankten wüsste ich von keiner entsprechenden Regelung. Der Arzt kann ein Beschäftigungsverbot ausstellen?!? Muss er aber natürlich nicht. Dann liegt der Ball wieder beim AG. Stellt er sie dann frei, muss er die Lohnkosten tragen.
Erstellt am 17.10.2020 um 21:45 Uhr von Dummerhund
@celestro
War ja gestern mal wieder in der Uni Dresden und musste an mit rumspielen lassen. Danach hatte ich ein Gespräch mit meinem Arzt in der Onkologie.
Nach heutigen Erkenntnissen ist übrigens nicht mehr gleich jeder Krebspatient gleich Risikopatient. Von daher war deine Frage schon berechtigt. Dies wollte ich hier als Info nach reichen.