Mir raucht gerade der Kopf und benötige den Schlag von hinten auf den Selbigen ;-)

Arbeitet als Praxisberaterin an einer Schule. Die Arbeitnehmerin hat die Diagnose Krebs erhalten. Sie fühlt sich aber fit zum Arbeiten. Nun hat sie der Arbeitgeberin mitgeteilt das sie Risikopatientin ist, wegen der Corona Pandemie. Die Arbeitnehmerin fühlt sich aber weiterhin fit genug arbeiten zu können. Nur ginge dies nicht in der Schule. Sie hat der Arbeitgeberin angeboten das sie ihre arbeiten im Homeoffice ihre arbeiten erledigen könnte. (Hier zur Info: Es besteht kein Anspruch auf Homeoffice, ist aber in der jüngeren Vergangenheit schon praktiziert worden).
Die Arbeitgeberin lehnt nun das Angebot von Homeoffice ab. Sie sagt, die Arbeitnehmerin soll bis Ende der Woche ihre Überstunden ab feiern und danach wären eh erst mal Herbstferien. Dann soll sich die Arbeitnehmerin Arbeitsunfähig schreiben lassen.
Und an dieser Stelle hakt´s bei mir. Wäre die Arbeitnehmerin verpflichtet sich aufgrund ihrer Krebserkrankung AU schreiben zu lassen obwohl sie die Krankheit momentan bei der Arbeit nicht behindert, oder Aufgrund der Corona Pandemie?
Weitere Info: Ein BR besteht hier nicht.
Ist zwar alles hier auch ein bisschen ins Arbeitsrecht, aber vielleicht könnt ihr mir doch auf die Sprünge helfen.