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Auszeit für BR-Mitglied

K
KinderKinder
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen an Alle, eine BR-Kollegin von uns fühlt sich zurzeit durch die BR-Arbeit überfordert. Besteht die Möglichkeit für eine sogenannte "Auszeit", d.h. dass sie z.B. bis zu den Sommerferien nicht an der BR-Arbeit teilnimmt und dann entscheidet, ob sie sich generell in der Lage fühlt, die BR-Arbeit weiterzumachen? Wir möchten die Kollegin für die Gremiumsarbeit nicht verlieren. Und kann dann zu den Sitzungen die Nachrückerin geladen werden oder bleibt dann der Platz so lange "unbesetzt"? Hatte jemand schon eine ähnliche Situation? Danke im Voraus !!! von KinderKinder

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Community-Antworten (5)

W
wahlvst

14.04.2011 um 13:08 Uhr

\"Auszeit\", d.h. dass sie z.B. bis zu den Sommerferien nicht an der BR-Arbeit teilnimmt

Ganz klare Aussage NEIN! Es besteht Mandatspflicht. Also BR-Mandat wahrnehmen wie gewählt oder endgültig das Mandat niedelegen.

Es gibt auch Urteile welche besagen, wenn ein BR eine gewisse Anzahl dr Sitzungen nicht wahrgenommen hat, dass ihm dann vom ArbG das Mandat entzogen werden kann. Dann wäre auch ab Tag des Urteils jeglicher Schutz (beosndere Kündigungsschutz) nicht mehr gegeben. Also auch nicht der nachwirkende.

Es darf auch kein EBRM geladen werden, es wären die Beschlüsse wegen Ladungsfehler nichtig

A
Angie

14.04.2011 um 13:08 Uhr

Hallo KinderKinder, es gibt keine Auszeit. Wenn sie ihr Amt nicht ausfüllen kann sollte sie es niederlegen´damit der nächste offizell nachrücken kann.

LG Angie

K
KBlitz

14.04.2011 um 13:29 Uhr

Eines ist unumstritten richtig, dass das BetrVG keine Möglichkeit für eine sogenannte Auszeit vom Mandat einräumt.

Trotzdem möchte ich auf das Thema etwas ausführlicher eingehen.

Mich würde einmal interessieren, wie groß euer BR Gremium ist?

Solange das gewählte Betriebsratsmitglied im Betrieb ist und nicht Urlaub bzw. Krank ist, darf nicht ein Ersatzmitglied geladen werden. Hier gilt ganz klar, entweder Mandat niederlegen oder weiter ausführen.

Angenommen ihr ladet die Kollegin weiterhin offiziell zu den Sitzungen ein, aber Sie nimmt nicht daran teil. Der Mandatsentzug wegen vermehrten fernbleiben, geschieht nur wenn der Betriebsrat in diese Richtung auch aktiv wird. Wo kein Kläger, da kein Richter!

Also heißt, wenn euer Betriebsratsgremium sich einig ist und der Kollegin eine kurzzeitige Auszeit einräumt, sehe ich darin nicht unbedingt ein Problem.

Auf der anderen Seite muss ich natürlich auch sagen, dass wenn man von der Belegschaft gewählt wurde, dieses Amt auch komplett ausüben sollte. Wie ist die Wirkung auf die Belegschaft, wenn eine BR-Kollegin sich eine Auszeit von der Betriebsratsarbeit nimmt?

Entweder ganz oder garnicht!

Mein Gefühl sagt mir, dass hier das Problem woanders liegt und die Betriebsratsarbeit vorgeschoben wird. Vielleicht solltet ihr einmal genau hinschauen ob die Belastungen am Arbeitsplatz usw. eventuell zu hoch sind.

Soweit meine Einschätzungen zu diesem Thema, wünsche Euch viel Erfolg.

N
nurmalsogefragt

14.04.2011 um 14:34 Uhr

KBlitz

das 23er Verfahren kann NICHT nur der BR einleiten!

K
KBlitz

14.04.2011 um 15:29 Uhr

nurmalsogefragt

Ich muss mich da korregieren, natürlich können die Arbeitnehmer nach dem 23er ein Verfahren einleiten wenn ein Viertel der wahlberechtigen dies wollen oder der Arbeitgeber oder eine vertretene Gewerkschaft dies möchte.

Das was hier geschildert wird, kann alles passieren muss aber nicht.

Trotzdem sollte man darum bemüht sein, einen voll funktionsfähigen Betriebsrat zu haben.

Schauen wir uns die Situation doch einmal aus Sicht der BR-Mitglieds an, welches eine Auszeit nehmen möchte und im Betrieb während der Sitzungen anwesend ist.

Bei Beschlüssen die die dann anschließend dem Betriebsratsmitglied welches die "Auszeit" nimmt nicht gefällt, können von ihr auf ihre Rechtswirksamkeit angezweifelt werden. Somit wären die Beschlüsse dann ungültig.

Wenn sie eine Auszeit haben möchte, muss sie sich halt an Tagen an denen Sitzungen stattfinden Urlaub nehmen und ich glaube das sie dieses auch nicht möchte.

Also drängt darauf, dass sich an ihrem Arbeitsplatz etwas verändert damit nicht durch die Betriebsratsarbeit eine zusätzliche Belastung entsteht.

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