Im Betrieb soll eine Kraft stundenweise beschäftigt werden. Ihr geplanter Zeitumfang liegt bei 15 Stunden. Die Geschäftsführung will sie unbefristet einstellen. Fast zeitgleich wird ein weiterer Mitarbeiter in Vollzeit eingestellt, dieser soll befristet werden, mittelfristig soll eine Auszubildende übernommen werden, auch diese befristet.
Uns gefällt dieses Konstrukt nicht wirklich, aber wir sehen auch nicht wirklich eine begründete Möglichkeit, den § 99 dagegen zu halten.
Wie beurteilt ihr das?