Zustimmungsverweigerung - bei befristeter Einstellung eines Leiharbeitnehmers?
Unserem BR liegt die Meldung zur Einstellung eines Leiharbeitnehmers (Personal-Leasing) vor. Die zu besetzende Stelle ist ausdrücklich keine unbefristete, sondern projektbedingt eine befristete Stelle. Zum gleichen Termin läuft der befristete Vertrag eines MA aus, der die gleiche Qualifikation mitbringt.
Kann der BR der befristeten Einstellung widersprechen mit Bezug auf § 99 Abs. 2 Nr. 3 - Benachteiligung anderer AN? Oder gelten die dort aufgeführten Gründe nur für unbefristete Stellen?
Community-Antworten (4)
19.01.2007 um 15:26 Uhr
Hi,
§ 99 Abs. 2 Nr. 3 > sagt nichts darüber aus ob mit befristung oder keine soll heissen ja er wird wohl Gültig sein .
19.01.2007 um 15:44 Uhr
Der Widerspruch dürfte aber wohl fehlgehen, denn der befristet beschäftigte Arbeitnehmer hat keinen Weiterbeschäftigungsanspruch. Überdies fordert der Wortlaut des § 99 BetrVG, dass der Nachteil "in Folge" der Einstellung entstehen muß. Diese Kausalität sehe ich hier nicht, da das Auslaufen des befristeten Vertrages mit der Neueinstallung nicht kausal zusammenhängt. Die Bedingung für die Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses hatte der Arbeitgeber ja zu einem weit früheren Zeitpunkt gesetzt, nämlich bereits beim Vertragsabschluß. Wenn der befristete Vertrag nun ausläuft, ist das für den Betroffenen außerdem kein Nachteil.
19.01.2007 um 15:48 Uhr
es sei denn, die Weiterbeschäftigung wäre dem auslaufenden AN bereits konkret zugesagt worden und soll nun nicht mehr erfolgen.
19.01.2007 um 16:16 Uhr
Das ist (leider) nicht der Fall.
@Ketzer: ich kann Deinem Gedankengang folgen (ebenfalls leider). Ich war nur auf der Suche nach einer - belegbaren und nachvollziehbaren - Argumentation zur befristeten Weiterbeschäftigung der Kollegin.
Da hilft wohl nur noch die freundliche Diskussion mit Personalabteilung und Fachabteilung.
Vielen Dank und Gruß
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