Unserem BR liegt die Meldung zur Einstellung eines Leiharbeitnehmers (Personal-Leasing) vor. Die zu besetzende Stelle ist ausdrücklich keine unbefristete, sondern projektbedingt eine befristete Stelle.
Zum gleichen Termin läuft der befristete Vertrag eines MA aus, der die gleiche Qualifikation mitbringt.

Kann der BR der befristeten Einstellung widersprechen mit Bezug auf § 99 Abs. 2 Nr. 3 - Benachteiligung anderer AN? Oder gelten die dort aufgeführten Gründe nur für unbefristete Stellen?