Hallo,

mich plagt folgendes Problem:
Ich bin neues Mitglied eines 9 er Rates.
Während der konstituierenden Sitzung, haben wir die "Geschäftsordnung des Betriebsrates" beschlossen. Diese enhält folgenden Beschluss:
Ein Beauftragter der Jugendvertretung und der Schwerbehindertenvertreter sind
berechtigt, an allen Sitzungen des Betriebsrates mit Stimmrecht .... teilzunehmen.
Die Meinung einiger Mitglieder ist, das der Jugendvertreter und der Schwerbehindertenvertreter kein Stimmrecht besitzen dürfen.
Da wir erst ein paar Tage im Amt sind, haben wir probleme diese Frage richtig zu klären.
Im Betriebsverfassungsgesetz steht:

§ 32 Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung

Die Schwerbehindertenvertretung (§ 94 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch) kann an allen Sitzungen des Betriebsrates beratend teilnehmen.

nichts von Stimmrecht

§ 33 Beschlüsse des Betriebsrats
(1) Die Beschlüsse des Betriebsrats werden, soweit in diesem Gesetz nichts anderes
bestimmt ist, mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei
Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.
(2) Der Betriebsrat ist nur beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der
Betriebsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt; Stellvertretung durch
Ersatzmitglieder ist zulässig.
(3) Nimmt die Jugend- und Auszubildendenvertretung an der Beschlussfassung teil, so
werden die Stimmen der Jugend- und Auszubildendenvertreter bei der Feststellung der
Stimmenmehrheit mitgezählt.

§ 67 Teilnahme an Betriebsratssitzungen

(2) Die Jugend- und Auszubildendenvertreter haben Stimmrecht, soweit die zu fassenden
Beschlüsse des Betriebsrats überwiegend die in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer
betreffen


Also wer kann mir sagen ob das Stimmrecht in der Geschäftsordnung zulässig ist ?
Ich kann leider keine Punkte finden die das Bejahen.

Mfg Nino