Jugend-und Auszubildendenvertreter trotz Zeitvertrag 3-jähr. Kündigungsschutz?
Wenn ein Jugend-und Auszubildendenvertreter einen Zeitvertrag hat, darf er dann, obwohl er ja 2-jährigen Kündigungsschutz während der Amtszeit hat, vom Arbeitgeber gekündigt werden wenn der Vertrag ausläuft? Der JAV-Vertreter hat bei uns gelernt und hat einen Jahresvertrag bekommen. Wenn er jetzt im November wiedergewählt wird, darf er dann noch 3 Jahre bleiben (2 Jahre Amtszeit + 1 Jahr Nachwirkzeit) ?` Gruß Mannox
Community-Antworten (1)
24.10.2006 um 14:33 Uhr
Wenn der JAV-Vertreter einen Zeitvertrag hat, also befristeter Vertrag, dann läuft dieser aus. D.h. er wird nicht gekündigt, also gilt hier auch kein KÜndigungsschutz.
Was anderes ist es, wenn der AG den AN kündigen will, dann fällt er als JAVler unter Kündigungsschutz. Aber wie gesagt, befristete Arbeitsverträge enden bzw. laufen aus.
Also verwechsel nicht, "vom AG gekündigt" mit "Vertrag ausläuft". Das sind zwei ganz verschiedene Sachverhalte.
LG Dana
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