Erstellt am 24.10.2006 um 12:33 Uhr von Dana
Wenn der JAV-Vertreter einen Zeitvertrag hat, also befristeter Vertrag, dann läuft dieser aus. D.h. er wird nicht gekündigt, also gilt hier auch kein KÜndigungsschutz.
Was anderes ist es, wenn der AG den AN kündigen will, dann fällt er als JAVler unter Kündigungsschutz. Aber wie gesagt, befristete Arbeitsverträge enden bzw. laufen aus.
Also verwechsel nicht, "vom AG gekündigt" mit "Vertrag ausläuft". Das sind zwei ganz verschiedene Sachverhalte.
LG Dana