Wenn ein Jugend-und Auszubildendenvertreter einen Zeitvertrag hat, darf er dann, obwohl er ja 2-jährigen Kündigungsschutz während der Amtszeit hat, vom Arbeitgeber gekündigt werden wenn der Vertrag ausläuft? Der JAV-Vertreter hat bei uns gelernt und hat einen Jahresvertrag bekommen. Wenn er jetzt im November wiedergewählt wird, darf er dann noch 3 Jahre bleiben (2 Jahre Amtszeit + 1 Jahr Nachwirkzeit) ?`
Gruß Mannox