in zwei Wochen beginnt ein Azubi (17 Jahre) bei uns eine Lehre; nun kam die Frage auf, einen Jugend- und Auszubildendenvertreter zu wählen. Da in unserem Betrieb keiner unter 25 Jahren ist und wir nur einen Azubi bisher haben, kommt ja gemäß § 60 BetrVG keine Errichtung eines solchen Vertreters zustande. Allerdings haben wir einen GBR und nun die Frage: an wen - ausser natürlich an den BR vorort - kann sich denn unser Azubi künftig wenden, wenn er etwas auf dem Herzen hätte, was er einem Jugend- und Auszubildendenvertreter anvertrauen könnte/würde? Vielleicht kann ja über den GBR ein solcher Vertreter gewählt werden, wenn unser Betrieb "insgesamt" fünf Azubis hat?
Vielen Dank für eure Hilfe und allen noch einen schönen Abend.
Choice
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Jugend- und Auszubildendenvertretung Teil 1
Rechte und Aufgaben der JAV