W.A.F. LogoSeminare

Jugend- und Auszubildendenvertreter

C
Choice
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, in zwei Wochen beginnt ein Azubi (17 Jahre) bei uns eine Lehre; nun kam die Frage auf, einen Jugend- und Auszubildendenvertreter zu wählen. Da in unserem Betrieb keiner unter 25 Jahren ist und wir nur einen Azubi bisher haben, kommt ja gemäß § 60 BetrVG keine Errichtung eines solchen Vertreters zustande. Allerdings haben wir einen GBR und nun die Frage: an wen - ausser natürlich an den BR vorort - kann sich denn unser Azubi künftig wenden, wenn er etwas auf dem Herzen hätte, was er einem Jugend- und Auszubildendenvertreter anvertrauen könnte/würde? Vielleicht kann ja über den GBR ein solcher Vertreter gewählt werden, wenn unser Betrieb "insgesamt" fünf Azubis hat? Vielen Dank für eure Hilfe und allen noch einen schönen Abend. Choice

5.98101

Community-Antworten (1)

P
PaulK

08.08.2007 um 15:08 Uhr

Hallo Choice! Frage doch einfach ein Mitglied aus dem GBR. Wenn er helfen kann, wird er das tun.

Ihre Antwort