Tagesordnungspunkte / Zeitpunkt der Erweiterung der Tagesordnung
Einen habe ich noch....und zwar geht es um den genauen (und korrekten) Zeitpunkg der Erweiterung der Tagesordnung.
Muß dieses direkt zum Beginn der Sitzung beantragt werden (auch wenn ein ordnungsgemäß geladenes BR-Mitglied noch nicht dabei ist weil es sich aus welchem Grund auch immer verspätet).
Oder erst nach der Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit ? Nach fleißig "googlen" sind wir nicht wirklich schlauer geworden.
Hierfür auch schon einmal vielen lieben Dank :-)
Community-Antworten (10)
09.02.2017 um 18:13 Uhr
Ohne den verspäteten geht es nicht. Also wenn alle ordnungsgemäß geladenen da sind, könnt ihr einstimmig die Tagesordnung erweitern.
10.02.2017 um 03:38 Uhr
Also ich würde das nicht so stehen lassen gironimo. Was ist wenn jemand ordnungsgemäßes Eingeladenes überhaupt nicht erscheint? Eine Sitzung beginnt ja um eine gewisse Uhrzeit. Wenn diese begonnen hat und durch den Vorsitzenden die Beschlussfähigkeit festgestellt wurde kann man einstimmig mit den Anwesenden die Tagesordnung erweitern - meine Auffassung.
10.02.2017 um 09:23 Uhr
Bei uns ist es derzeit so, dass mit Beginn der Sitzung (also zur in der Ladung genannten Uhrzeit) der BRV (sofern notwendig) die Erweiterung der Tagesordnung beantragt. Sofern ALLE anwesenden BR-Mitglieder der Erweiterung zugestimmt haben (egal ob ordentlich geladene BR-Mitglieder anwesend sind oder nicht). Erst dann wird begrüßt und die Beschlussfähigkeit festgestellt.
Wir haben auch noch ausgiebig recherchiert aber nirgends einen klaren Hinweis gefunden, welches der korrekte Zeitpunkt der Erweiterung der Tagesordnung ist :-(...
Wenn da noch jemand mit dem absolut perfekten Link ist, bitte her damit...Danke.
10.02.2017 um 09:42 Uhr
Ich kann die TO erweitern oder ändern, wenn alle Anwesenden zustimmen, nicht wenn alle Geladenen anwesend sind: BAG – Entscheidung vom 22.01.2014-7AS6/13. Und ob es tatsächlich zu Beginn sein muß, bin ich auch am zweifeln.
10.02.2017 um 10:57 Uhr
"Wir haben auch noch ausgiebig recherchiert aber nirgends einen klaren Hinweis gefunden, welches der korrekte Zeitpunkt der Erweiterung der Tagesordnung ist :-(..."
Liegt vermutlich daran, das es keinen Zeitpunkt gibt, der korrekter ist, als ein anderer. Die TO kann man JEDERZEIT erweitern. Nur sollte es natürlich innerhalb der Sitzung sein und nicht "der BRV schließt die Sitzung und nachdem die Hälfte der BRM raus gegangen ist ...."
10.02.2017 um 12:54 Uhr
Um eine Tagesordnung zu erstellen, sollte man schon im Vorfeld die Mitarbeiter und ihre Wünsche berücksichtigen. Hierzu starten wir eine Umlauf-Mail. Danach erstellen wir eine Tagesordnung, die den Anwesenden fristgerecht zugehen muss. Erst kommt die Begrüßung, dann die Verabschiedung des alten Protokoll. Als dritten Punkt haben wir Änderung der Tagesordnung stehen, diese kann dann zu dem Zeitpunkt ergänzt werden. Es gibt ja auch noch den Punkt "Verschiedenes" (das lässt Spiel). Für die Tagesordnung legen wir ein Zeitfenster an, somit besteht die Möglichkeit, das alle Punkte unter Berücksichtigung von Pausen, einen Zeitrahmen haben.
10.02.2017 um 16:38 Uhr
Wie soll ein Beschluss gefaßt werden, wenn noch überhaupt festgestellt ist das man auch Beschlusfähig ist. Und das man erdtmal die Leute begrüßt ist Kinderstube.
10.02.2017 um 17:41 Uhr
Gesamt MAV Boah, seid ihr organisiert!
Danach erstellen wir eine Tagesordnung Wer ist wir?
Es gibt ja auch noch den Punkt "Verschiedenes" (das lässt Spiel). Lässt Spiel wofür?
10.02.2017 um 18:34 Uhr
"Wer ist wir?"
Vielleicht der BA ?
"Lässt Spiel wofür?"
Um über Dinge zu reden, die in der TO nicht auftauchen. Gut, Beschlüsse kann man da dann keine mehr machen. Aber das ist ja auch normalerweise nicht notwendig.
10.02.2017 um 19:14 Uhr
celestro du wirst es nicht glauben, Vermutungen kann ich alleine anstellen. :0))
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