Erstellt am 07.10.2008 um 20:13 Uhr von pirat
@sandmann,
in der Sitzung... eine Änderung oder Ergänzung der TOP kann nur erfolgen, wenn der Betriebsrat vollständig versammelt ist.
Der Beschluss muss einstimmig sein.
.... BAG, Urteil vom 24.05.2006 - 7 AZR 201/05 -....
Erstellt am 07.10.2008 um 20:21 Uhr von sandmann
Hallo Pirat,
vollzählig heißt dann also, nur wenn alle 19 Mitglieder anwesend sind? Somit ist eine Erweiterung in der von mir geschilderten Konstellation gar nicht möglich, da 3 Mitglieder fehlen, oder?
Vielen Dank.
Erstellt am 07.10.2008 um 20:56 Uhr von pirat
@sandmann,
kurzfristige Änderungen der TOP sind nur möglich, wenn alle ordentlichen BRM anwesend sind....so argumentiert das BAG.
http://www.swdn.de/public/media/newsletter/newsletter-2.pdf
Erstellt am 07.10.2008 um 22:29 Uhr von DonJohnson
Was heißt hier dienstlich verhindert? was geh vor, die BR Arbeit oder die Vertragliche Arbeit? Dienstliche Verhinderung ist kein Grund!!!!
Erstellt am 08.10.2008 um 08:40 Uhr von uhu
@sandmann
Ergänzung der TO nur zulässig, wenn vollzählig versammelte BRM incl. der ordnungsgemäß geladenen EBRM einstimmig die Ergänzung billigen...
Erstellt am 08.10.2008 um 11:42 Uhr von Sanieris
Hallo Sandmann
Dein BRV hat ordnungsgem. geladen ! Wenn die 3 BR betriebsbedingt nicht an Sitzung teilnehmen können ist das ok, sollte aber nicht die Regel sein.
BR - Arbeit geht vor aber man muß auch die betrieblichen Belange berücksichtigen.
Dein BRV hat richtig gehandelt !
Fassen die anwesenden BR den Einstimmigen Beschluß das ein Zusatz-Tagesordnungspunkt zur Sitzung mit aufgenommen wird.
Ist das OK !
Erstellt am 08.10.2008 um 11:57 Uhr von rainer w
@Sanieris
Woher nimmst Du Deine Erkenntnis?
Erstellt am 08.10.2008 um 12:25 Uhr von peanuts
"Wie verhält es sich nun mit der Änderung der Tagesordnung? Wann kann sie geändert werden?"
Gar nicht!
"Wie sieht es mit der Beschlußfassung bei dieser Konstellation aus?"
Der AG könnte die Rechtmäßigkeit der Beschlussfassung zu dem ergänzten TOP durch ein Arbeitsgericht überprüfen lassen und hätte sehr gute Aussichten auf Erfolg. Handelt es sich um einen kritischen TOP, der dem AG nicht gefallen könnte, würde ich diesen Beschluss postwendend in der nächsten Sitzung durch eine ordnungsgemäße Beschlussfassung "heilen" !
Erstellt am 09.10.2008 um 06:25 Uhr von sandmann
@all
Ich habe nie gesagt, dass der BRV falsch gehandelt hat mit den Einladungen, dass war auch gar nicht meine Frage.
Mir ging es nur darum, ob und wie eine Tagesordnung wann geändert werden kann.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
LG
Sandmann
Erstellt am 09.10.2008 um 08:56 Uhr von uhu
@sandmann
genau, siehe post 103198
Erstellt am 07.01.2009 um 10:03 Uhr von gonzopipco
Also dem Däubler (10. Auflage) entnehme ich aus § 29 Rd. Nr. 20, dass dies durch Mehrheitsbeschluss geschehen kann. Rd. Nr. 20b führt darüber hianus aus: "(...) Es wäre ein durch nichts gerechtfertigter Formalismus, dürfte wegen der Abwesenheit eines einzigen BR-Mitglieds die (ohnehin nur) vom Vorsitzenden ausgestellte Tagesordnung nicht ergänzt bzw. geändert werden.
Erstellt am 07.01.2009 um 14:19 Uhr von der Neue
@all
kann man nicht das Problem umgehen, in dem man einfach den letzten TOP Verschiedenes nennt?
Erstellt am 07.01.2009 um 15:20 Uhr von Knigge
bei uns heißt der TOP "Sonstiges"
Erstellt am 07.01.2009 um 15:29 Uhr von Immie
@Knigge
Unter "Sonstiges" kann man aber keine Beschlüsse fassen.
das wäre ja lustig...
...und ansonsten wählen wir noch unseren Vorsitzenden ab.
Erstellt am 07.01.2009 um 15:30 Uhr von DonJohnson
@all
und wenn der erste TOP wie folgt lautet: "Änderung oder Ergänzung der Tagesordnung"
Sonstiges ist immer schlecht - auch diverses - am Ende steht bei uns immer: Anfragen und Mitteilungen - klingt genehmer ;-)
Erstellt am 07.01.2009 um 15:34 Uhr von Knigge
@dj
bei uns heißt der erste TOP "Genehmigung der letzten Niederschrift"
Erstellt am 07.01.2009 um 15:40 Uhr von Immie
@Knigge
Schade das das weder geht noch nötig wäre;-)
Erstellt am 07.01.2009 um 15:42 Uhr von DonJohnson
@Knigge
Ich weiß noch immer nciht, warum man einen Top für sowas haben muß. Das Protokoll wurde "früher" bei uns einen Tag später an alle weiter gegeben (heute noch am gleichen Tag - Elektronik macht es möglich). Wenn einer also was zu bemängeln hat, hat er genug Zeit einen Antrag für Aufnahme für die nächste Sitzung machen. Aber selbst wenn ihr den habt, kann mein Vorschlag der erste sein und dann deiner/euer der zweite - wo genau siehst du da ein Problem? Im übrigen warte ich noch auf eine Antwort von dir bei der anderen Frage ;-)
Erstellt am 07.01.2009 um 15:45 Uhr von DonJohnson
@Immi
Gehen tut es schon - die Nötigkeit bezweifle ich genau so wie du...
(Ups - wie heißt es so schön: titen, taten tut man nciht...)
Erstellt am 07.01.2009 um 15:48 Uhr von Immie
@Don Johnson
Gehen...im Kämmerlein...klar.
Rein rechtlich gesehen geht das eher nicht.
Erstellt am 07.01.2009 um 15:52 Uhr von DonJohnson
@Immi
Ich denke er meint, das deren erster Punkt so heißt, das damit nicht die TO verändert oder ergänzt werden kan, das ist schon klar - das wurde hier ja schon erörtert. Ich verstand es so, dass deshalb bei denen der erste Punkt nciht heißen kann: Änderung oder Ergänzung der TO - darunter könnte man ergänzen oder verändern, aber nur mit den dazu nötigen Formalien...
Erstellt am 07.01.2009 um 15:52 Uhr von Knigge
@Immi
was geht rein rechtlich nicht?
@dj
zu welchem Thema wartest Du auf eine Antwort?
Erstellt am 07.01.2009 um 15:56 Uhr von Immie
@Knigge
""Genehmigung der letzten Niederschrift"",
Die muss, noch kann sie rein rechtlich genehmigt werden.
Wenn sie geschrieben und Unterschrieben ist, dann ist das so.
Erstellt am 07.01.2009 um 16:01 Uhr von Knigge
@dj
gefunden - freu freu - :-)
@Immi
die muss unterschrieben werden? von wem?
Erstellt am 07.01.2009 um 16:20 Uhr von Immie
@Knigge
Wie wäre es zB mit Schriftführer und Vorsitzenden?
Erstellt am 07.01.2009 um 16:25 Uhr von DonJohnson
@Immi
was soll die Unterschrift den dokumentieren, dass es so war wie da geschrieben steht? Oh das wäre klasse, dann vewrstehe ich mich mit dem Schriftführer so gut, dass er schreibt, dass die Beschlüsse so waren wie wir wollen und keiner kann mehr was machen? - nee sorry, das wäre doch echt zu einfach, oder Immi?
Erstellt am 07.01.2009 um 16:56 Uhr von Immie
@Don Johnson
Du kannst dann ja bei der nächsten Sitzung zu Protokoll geben das gewisse Dinge so wie es geschrieben steht nicht den Tatsachen entsprechen.
Aber das alte Protokoll...
Erstellt am 07.01.2009 um 17:59 Uhr von Kölner
@Don Johnson
Es ist tatsächlich ein fast schon frevelhafter Irrglaube, dass Protokolle ('Sitzungsniederschriften') genehmigt werden müssen. Ganz im Gegenteil befinden wir uns im Privaturkundenrecht und wenn ich (z.B. als Schriftführer) meine Sitzungsniederschrift gefertigt und unterschrieben habe, dann ändert darin auch niemand mehr was. Egal mit wem oder was ich mich noch gut verstehe.
Änderungen/Einwände können demnach auch - rein rechtlich gesehen - nur in der nächsten Sitzungsniederschrift aufgenommen werden.
Fertig...
Vielleicht zu Deiner Ehrenrettung:
Leider vermitteln diese falsche Erkenntnis immer noch die Mehrzahl aller Seminaranbieter.
Erstellt am 07.01.2009 um 18:05 Uhr von DonJohnson
@Kölner
Wieso zu meiner Ehrenrettung? Sagte ich nciht das gleiche wie du? Sieh 109062, 109081!
Erstellt am 07.01.2009 um 18:10 Uhr von Kölner
@Don Johnson
Wo meinen wir beide bitte das Gleiche?
Ich sage: Unterschriften unter Protokolle und der Drops ist gelutscht, resp. das Protokoll nicht mehr veränderbar.
Diese Unsitte mit der 'Genehmigung in ToP 1 oder 2' entfiele ganz - fertig!
Erstellt am 07.01.2009 um 18:17 Uhr von DonJohnson
@Kölner
Das Protokoll ist eh nciht veränderbar, ich schrieb doch, dass die Kollegen Zeit genug haben einen TOP für die nächste Sitzung bezüglich des alten eventuell fehlerhaften Protokoll setzen lassen können. Veränderbar ist das Protokoll eh nciht, da es mit den Sitzungsunterlagen quasi abgeheftet wird. Sollte das Protokoll aber Fehler enthalten oder ähnliches, sind die nciht in Stein gemeißelt.
Aus diesem Grund (und so verstand ich dich) ist ein TOP mit "Genehmigung des Protokolls" unnötig. Warum beharrst du auf zwei Unterschriften? Tut nicht Not, da es eh jeder zu lesen bekommt, wie gesagt. Das original ist abgeheftet, sollten da Unterschiede bestehen und wie du richtig sagtest wir uns hier um Privaturkundenrecht befinden, wären verschiedene "Fassungen" doch wohl Urkundenfälschung, oder?
Erstellt am 07.01.2009 um 18:24 Uhr von Lotte
Kölner,
nun sei mal nicht päpstlicher als der Papst.
Selbst der Däubler spricht von "Genehmigung" wenn er schreibt:
"Soweit BR-Mitglieder Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift haben, können sie diese auch in der nachfolgenden BR-Sitzung aus Anlass der Genehmigung der Niederschrift geltend machen (Fitting, Rn. 31)." (RN 18 unter § 34 BetrVG, 10.Auflage)
Erstellt am 07.01.2009 um 18:32 Uhr von Immie
@Don Johnson
Ist das jetzt nach dem Motto...
...lass uns doch mal lustig aneinander vorbeireden?
Erstellt am 07.01.2009 um 19:01 Uhr von DonJohnson
@Immi
Hmmm, was soll ich sagen, erstmal soviel, klar müssen die zwei Unterschriften sein. zur "guten alten Zeit" machten wir das so, aber seit dem wir das neue Programm haben, verlangt dieses nur eine Unterschrift - die des BRV.
Selbstverständlich ist die Niederschrift nciht änderbar - sie bleibt so bei den Akten wie vorgenommen. Einwände von beteiligten Personen werden beigefügt. Einen Beschluß heilen kann man aber erst bei der nächsten Sitzung. Bei uns bekommt jeder nach der Sitzung einen Ausdruck der Niederschrift für seine persönlichen Akten. Wenn er damit nciht einverstanden ist, oder ein Beschluß absichtlich oder wie auch immer falsch dokumentiert ist, kann ein jeder BRM dieses als TOP für die nächste Sitzung des Gremiums einbringen. Da bei uns die Niederschriften zeitgleich mit Schluß der Sitzung verteil werden, sind somit jederzeit Beschlüsse heilbar, da sie noch keine Außenwirkung erlangen.
Es tut mir Leid, sollte ich mich schlecht ausgedrückt haben - dennoch bleibe ich dabei, dass ein Top "Genehmigung der Niederschrift" aus den von mir genannten Gründen nicht nötig ist.
Habe ich mich nun richtig ausgedrückt? Oder wieder Mißverständlich?
Erstellt am 07.01.2009 um 19:13 Uhr von Lotte
all,
Ich sehe schon eine Beschwerdewelle von ca. 376 BRV auf den Admin zurollen, weil alle möglichen BRM bei der nächsten Sitzung einbringen, dass sie den Punkt "Genehmigung des Protokolls vom..." streichen wollen.
Da es ja per Gesetz möglich ist, Einwendungen zu Protokollen zu machen und genau definiert ist, wie damit umzugehen ist, halte ich es für unschädlich einen ToP "Genehmigung des Protokolls" im däublerischem Sinne zu haben!
Um es genau zu betiteln, könnte man diesen TOP natürlich in "Einwendungen zum Protokoll vom..." umbenennen.
Erstellt am 10.01.2009 um 12:58 Uhr von Knigge
@all
muss das Ding jetzt unterschrieben werden? und von wem?
Können wir die letzten 4 oder 5 Protokolle noch nachträglich unterschreiben?
Erstellt am 10.01.2009 um 13:07 Uhr von DonJohnson
@Knigge
- Ja und zwar vom BRV und einem weiteren Mitglied (siehe dazu §34 Abs 1 BetrVG
- Was keiner weiss...