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Tagesordnung zur Betribsratsitzung rechtzeitig / Beschlüsse evtl. ungültig??

S
satfan
Sep 2019 bearbeitet

Wir haben ein 9er BR und bei der Konstituierenden Sizung (04.2018) wurde auch ein Betriebsausschuss bestehend aus BR Vorsitzendem, Stellvertreter und einer weiteren Person gewählt.

Jetzt ist einer BR Kollegin (nach Schulungsbesuch) aufgefallen, das dies 2 zu wenig sind.

Dies wurde dem Stellvertreter während Urlaub des Vorsitzenden mitgeteilt und um Änderung gebeten.

Der Vorsitzende hatte es aber hiermit nicht eilig und auf Nachfrage wurden wir von Sitzung zu Sitzung vertröstet.

Einen Beschluß auf ergänzung der Tagesordnung mit Unterschrift von 3 der 9 BR Mitgliedern sollte nächste Woche gestellt werden.

BR Sitzungen sind bei uns immer Donnerstags. Diese Woche ist folgendes passiert: Von den 3 BR Mitgliedern welche das angeleihert haben, war einer auf Seminar, eine erkrankt und ich habe mich Dienstag Nachmittag beim Vorsitzenden abgemeldet für den Rest der Woche, da meine Frau ambulant operiert wurde und ich deshalb frei genommen habe. Die Tagesordnung zur BR Sitzung diesen Donnerstag wurde am morgen des Sitzungstages um 10:34 per Mail verschickt und enthielt unter anderem folgendes:

Änderung der Geschäftsordnung

Anpassung Betriebsausschussgröße Erweiterung Wirtschaftsausschussgröße

Rücktritt des Betriebsausschusses

Neuwahl Betriebsausschuss

Anpassung Betriebsausschussgröße

Von 9 BR Mitgliedern waren 5 nicht da und Ersatzmitglieder geladen. Ich habe die Einladung zu Hause gelesen und sofort den BR Vorsitzenden angerufen diesem mitgeteilt das ich komme.

Ein Ersatzmitglied meinte es käme später und eins musste kurz vor der Wahl mal raus. Ich habe massiv bemängelt, das die Bekanntgabe der Tagesordnung zu kurzfristig war und von den Initiatoren keiner anwesend sei.

Der Vorsitzende hat dies meiner Meinung nach extra so gelegt, da ihm unerwünschte alle nicht da waren. Er hat im Vorfeld 2 Kandidaten gefragt, ob sie sich in den Betriebsausschuss wählen lassen diese wurden dann auch gewählt, trotz abwesenheit!!!

Ist dies zulässig? Hätten nicht alle abwesenden gefragt werden müssen? Ist es ausreichend die Tagesordnung 2,5 Stunden vor der Sitzung zu versenden? Wäre es erlaubt diese Vorgehensweise zu veröffentlichen sogar in einer Betriebsversammlung? Sind die Beschlüsse wegen fehlender Vorbereitungszeit ungültig? Falls ja, wie lässt sich dies geltend machen?

Ich freue mich sehr über Antworten

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Community-Antworten (3)

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Catweazle

22.09.2019 um 14:18 Uhr

Kandidaten müssen nicht anwesend sein. Es muss auch nicht jeder gefragt werden ob er kandidiert. Soweit ist alles in Ordnung. Die Einladung kam ganz sicher zu kurzfristig. Ich kann mir gut vorstellen, dass auch die Wahlverfahren fehlerhaft waren. Hier kann euch wohl nur ein Gewerkschaftssekretär oder Fachanwalt helfen.

K
kratzbürste

22.09.2019 um 16:19 Uhr

Da kann man schon den BRV fragen, wie er es mit demokratischen Grundsätzen hält, wenn er im Hauruckverfahren ohne Anwesenheit der Antragsteller etwas durchdrückt. Vielleicht solltet ihr einen anderen Vorsitzenden wählen.

Und klar - die Einladung war zu kurzfristig. Und falls ihr Listenwahl hattet, war das Verfahren wahrscheinlich falsch.

S
SubkulTourisT

23.09.2019 um 16:05 Uhr

Ich war selbst überrascht als ich über den Kommentar im zum §29 BetrVG "gestolpert" bin. Theoretisch müssen Tagesordnungspunkte nicht auf der Einladung zur Sitzung vorhanden sein. Tagesordnungspunkte können zu Beginn der Sitzung eingefügt werden, soweit der Einfügung alle ANWESENDE BR Mitglieder zustimmen.

Das jedoch die Tagesordnungspunkte ohne Zustimmung des Gremiums kurz vor der Sitzung bestimmt wurden, hört sich meiner Meinung nach nicht rechtens an und schürt den Verdacht, dass das Wissen über die Abwesenheit gewisser BR Mitglieder genutzt wurde um Gegenstimmen zu diesen Punkten fernzuhalten.

Natürlich fehlen mir die nötigen Informationen um ein solch drastisches Urteil zu fällen, aber denke das ich in der Lage bin diesen Vorwurf zwischen den Zeilen herauszuerkennen. (Natürlich besser wenn ich in dieser Sache falsch liege) Sollte dies der Fall sein, so könnte sich ein Studium des Kommentars des §26 BetrVG lohnen in welchem geschrieben steht, dass der BR Vorsitz jederzeit , ohne Angabe von Gründen Abgewählt werden kann.

Zum Punkt des Rücktritts des Betriebsausschusses möchte anmerken, dass wie bei jedem weiterem Amt des Betriebsrats, jedes Mitglied zu jedem Zeitpunkt, ohne Angabe von Gründen dieses Amt niederlegen kann.

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