Bei gemeinsamer längerfristiger Verhinderung von BRV (durch z.B. Urlaub) und SBRV (durch z.B. Krankheit), wer darf dann ordnungsgemäß zur Sitzung laden und die Tagesordnung erstellen und versendet ? Wir sind uns da ein wenig unsicher..

Unserer Auffassung nach kann das in einem solchen Fall durch einen per Beschluss (im Vorfeld) bestimmtes BR-Mitglied aus dem Betriebsausschuss gemacht werden. Ist das soweit korrekt ?