hallo,
unser Betreib wird aus der Insolvenz heraus verkauft,der Käufer will den BRV und den SBRV nicht übernehmen und hat deshalb beiden ein Angebot gemacht.Dem SBRV wurde gekündigt und am Schlichtungstermin hat er sich geeinigt mit dem AG.Er hat den SBRV abgegeben.
Der BRV hat das Angebot angenommen aber noch nicht unterschrieben.Der vertrag kommt erst zum tragen bei Betriebsübergang.
Beide sind krankgeschrieben, so das der neue SBRV die schwierigen Verhandlungen wegen neuer Arbeitsverträgen führen mußte. BRV will sein Amt nicht vor dem Betriebsübergang abgeben, obwohl dann wegen Urlaubzeit eine Neuwahl erst 14 Tage nach seiner Amtszeit erfolgen kann.
Frage: soll oder muß der BR den BRV abwählen?