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Den Arbeitgeber auf Beendigung des Arbeitsverhältnisses verklagen

B
BROpfer
Jan 2018 bearbeitet

Den Arbeitgeber auf Beendigung des Arbeitsverhältnisses, mit bezahlter unwiderruflicher Freistellung, Ausgleich des erlittenen Qualitätsverlust als Arbeitnehmer und Abfindung verklagen. Geht das und wenn ja wie?

Hintergrund der Frage: Ich BR in einem 2014 neu gegründeten Betriebsrat. Der AG hat von Anfang an gegen den BR gearbeitet, zu mindestens nicht gegen den anderen BR in einem anderen Betrieb der drei mal so groß ist. Seine Blockadehaltung ist sehr effektiv. Spätestens nach den Widersprüchen des BRs gegen betriebsbedingte Kündigungen nach einer Betriebsänderung geht der AG gegen zwei von drei BR-Mitglieder auch als Arbeitnehmer vor (Versetzungen, Änderungen von Tätigkeitsfeldern, Motivationen zum Mobbing durch Leitende Angestellte und Mitarbeiter die dem AG gefallen wollen, Abmahnungen, Über- und Unterforderungen durch Vorgesetzte) und macht uns auch hier das Arbeiten schwer. Wir tasten uns von Beschlussverfahren zu Beschlussverfahren und Einigungsstelle zu Einigungsstelle über die Stolperfallen, die BR-Anfänger so machen. Das andere BR-Mitglied ist bereits gesundheitlich sehr angeschlagen, da hier der AG und seine Lakaien nichts unversucht ließen hier Schaden zu verursachen. Im Moment stehen wir wieder vor einem Vergleich, weil wir wieder durch einen Formfehler mit dem laufenden Beschlussverfahren zu Schulungen vermutlich nicht durch kommen werden. Der AG macht einen Vorschlag ist geht auch nicht auf Gegenvorschläge ein. Mit der anwaltlichen Beratung bin ich auch nicht zufrieden.

Ich bin in der Regel nicht so schnell klein zu kriegen, aber jetzt habe ich das Gefühl ich muss hier raus. Aber nicht ohne Schadensbegrenzung. Ich will auch nicht die anderen zwei hängen lassen, aber sie wollen oder können mich nicht verstehen. Das wäre mir jetzt dann auch schon egal.

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Community-Antworten (3)

P
Pickel

09.02.2017 um 14:33 Uhr

was ist ein erlittener Qualitätsverlust? Und wofür soll dich der Arbeitgeber abfinden, wenn du der Meinung bist, er und du passen nicht mehr zusammen?

M
Moreno

09.02.2017 um 14:58 Uhr

@BR Opfer das kannst Du vergessen!

Aber vielleicht würde Dein Chef Dich ja auch gern los sein :-) vielleicht lässt sich ja ein Aufhebungsvertrag aushandeln mit Freistellung und Abfindung?

Für mich hört sich dies auch nicht nach Mobbing an sondern etwas mit dem sehr viele neu gegründete Brs zu tun bekommen wenn AG es nicht gewöhnt sind das jemand in ,,ihrem" Betrieb mitreden wollen. Wenn jemand diesen Druck nicht gewachsen ist, was keine Schande ist, sollte man aus dem BR austreten.

Denk aber bitte dran keine Arbeit ist so wertvoll wie die Gesundheit dann lieber trennen ohne Geld und einen Neustart machen als sich ,,krank zu ärgern".

G
gironimo

09.02.2017 um 16:41 Uhr

Wenn Du Dich benachteiligt siehst, kannst Du auch etwas über den § 78 BetrVG versuchen.

Ansonsten sehe ich das auch so. Gerade zu Beginn braucht man starke Nerven. Man muss damit umgehen können. Bedenke, dass ihr den Kollegen ein Wahlversprechen gegeben habt - ihre Interessen zu vertreten.

Wenn ihr abtretet, hat der AG sein Ziel erreicht. Vielleicht haltet ihr noch bis zur Wahl im nächsten Jahr durch; wenn nicht leitet Neuwahlen ein.

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