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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Anhörung nach § 99 BetrVG für ein Ersatzmitglied

N
Newbie
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

bei unserer nächsten Betriebsratssitzung müssen wir über eine Anhörung nach § 99 BetrVG diskutieren und entscheiden, welche ein Ersatzmitglied des Betriebsrats betrifft.

Ausgerechnet an dieser Sitzung muss/müsste auch dieses Ersatzmitglied, wegen Krankheit eines BRM, teilnehmen.

1.Muss ich das Ersatzmitglied zu diesem Thema aus der Sitzung schicken und ein anderes Ersatzmitglied einladen oder kann ich nur das Ersatzmitglied aus der Sitzung schicken und der Rest des Gremiums berät dann?

  1. Oder kann ich zur kompletten Sitzung ein anderes Ersatzmitglied einladen?

Vielen Dank für eure Antwort.

Viele Grüße

Newbie

1.41304

Community-Antworten (4)

G
gironimo

08.02.2017 um 10:12 Uhr

  1. wäre jedenfalls falsch. Holt ein Ersatzmitglied für das Ersatzmitglied zu diesem Punkt.

Wollt Ihr denn die Zustimmung verweigern?

O
outofmemory

08.02.2017 um 10:21 Uhr

Für die Anhörung, die dass eine Mitglied betrifft, muss ein Ersatzmitglied(sofern vorhanden) geladen werden. Das betroffene Mitglied nimmt an der gesamten Sitzung, bis auf die Anhörung bzgl. des betroffenen Mitglieds, teil. Bei der Anhörung des betroffenen Mitglieds ist dann das Ersatzmitglied in der Sitzung und nur dann.

N
Newbie

08.02.2017 um 13:29 Uhr

Erst einmal vielen Dank für die Antworten.

"Wollt Ihr denn die Zustimmung verweigern?"

Wäre dieses Relevant bei der Einladung und woher soll ich dieses im Vorfeld wissen?

Viele Grüße

Newbie

C
celestro

09.02.2017 um 01:15 Uhr

"Wäre dieses Relevant bei der Einladung ?"

Nein !

"und woher soll ich dieses im Vorfeld wissen?"

Gar nicht ... alles gut.

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