Vielleicht steh ich auch auf dem Schlauch, aber bei der JAV wird ja unterschieden zwischen den Wahlberechtigten (Jugendliche und Azubis gem §60) und den Wählbaren Personen (alle unter 26 gem. §61).

Jetzt heißt es, dass in der Wählerliste nur die Wahlberechtigten (<18 und Azubis) genannt werden. Wie erfahren dann aber die AN bis max. 25 davon das sie wählbar sind, heißt auf die Wahlvorschlagsliste drauf dürfen.

Bin hier etwas durcheinander wie das richtig funktioniert. Bitte mal um Tipps bzw. Infos zur Vorgehensweise. Danke