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BEM neben Stufenweise Wiedereingliederung

KC
Kawa C
Sep 2020 bearbeitet

Eine Stufenweise Wiedereingliederung wurde ohne BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement) beschlossen. BEM wurde auch nicht angeboten. Nach 1,5 Wochen bemerkt der Arbeitnehmer, das jegliches Engagement des Arbeitgebers ihn beruflich einzugliedern fehlt. Der Arbeitnehmer wird als kostenlose Arbeitskraft angesehen, und soll alles erledigen was er auch früher getan hat. Wenn möglich, noch schneller. Es gab kein Gespräch wie es ihm nach langer Erkrankung geht oder was er in der Lage noch zu machen ist. Er sollte einfach alles machen wie vorher. Arbeitnehmer suchte ein Gespräch um das zu klären, ohne Erfolg.

Da, Arbeitnehmer merkt wie sich sein Gesundheitszustand wieder verschlechtert, und um zu verhindern dass die Wiedereingliederung scheitert, überlegt er den Arbeitgeber um BEM zu bitten. Ist das noch möglich, da die Stufenweise Wiedereingliederung gerade seit 1,5 Wochen läuft (noch 4,5 Wochen).

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Community-Antworten (6)

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Moreno

25.09.2020 um 08:06 Uhr

Warum sollte das nicht möglich sein?

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XYZ68

25.09.2020 um 09:38 Uhr

BEM ist immer dann gesetzlich vorgeschrieben, wenn jemand in den letzten 12 Monaten in Summe 6 Wochen arbeitsunfähig geschrieben war. Unterbrechungen spielen da keine Rolle. Die stufenweise Wiedereingliederung dient der Erprobung der Arbeitsfähigkeit. Bei uns läuft die Wiedereingliederung üblicherweise so ab: AN bespricht es mit seinem behandelnden Arzt und teilt es dann der Abteilung und der Personalabteilung mit. In der Abteilung wird zusammen mit dem Mitarbeiter der Beginn und Ende der Einsätze festgelegt, dabei wird Rücksicht auf die Wünsche des Mitarbeiters genommen. Eingesetzt wird der Mitarbeiter dann ganz normal. Da er auf Grund der kürzeren Arbeitszeit eh meist zusätzlich da ist, Gab es bisher in diesem Bereich keine Probleme. Trotzdem sind auch bei uns Wiedereingliederungen schon gescheitert, einfach weil der Mitarbeiter noch nicht wieder arbeitsfähig in seinem alten Job war. BEM findet bei uns vollständig unabhängig von der Wiedereingliederung statt.

U
UdoWoe

25.09.2020 um 09:54 Uhr

BEM und Wiedereingliederung sind zwei verschiedene Aktionen die nichts miteinander zu tun haben. Man macht das üblicherweise zusammen um nichts doppelt zu machen. Die Wiedereingliederung macht der erkrankte MA grundsätzlich mit seinem Arzt und teilt diese dann seinem AG mit. Gibt es den eine BV BEM? In dieser sollte eigentlich geregelt sein, wie ein BEM und das Verfahren läuft. Das der AG sich so verhält, deutet für mich, dass da noch mehr im Argen liegt. Jedenfalls kann der MA die Wiedereingliederung zu jeder nach Rücksprache mit dem Arzt abbrechen. Ist er mehr als sechs Wochen krank, zahlt sowieso die Krankenkasse. Man ist auch nicht eine "kostenlose Arbeitskraft", sonder ein MA der schaut wie weit seine Arbeitskraft wieder hergestellt ist bzw. der sich langsam wieder an die Arbeit gewöhnt. Je nach Krankheit muss man dies auch. Und mehr oder noch schneller Arbeiten geht gar nicht.

KC
Kawa C

25.09.2020 um 10:19 Uhr

Vielen Dank für die Antworten.

Wenn die einziger Fürsorge des Arbeitgebers aus der tägliche Kontrolle besteht wie viel Arbeitnehmer geschafft hat, dann fragt sich Arbeitnehmer ob das gut gehen kann. Wenn man noch dazu Frage/Rat des Arbeitgebers zählt: Arbeitnehmer soll Wiedereingliederung verlängern...

U
UdoWoe

25.09.2020 um 12:28 Uhr

https://www.anwalt.de/rechtstipps/hamburger_modell

Hier eine gute Internetseite wo das Hamburger Modell gut beschrieben ist. Bei der Wiedereingliederung hat auch der AG zugestimmt, sodaß er jetzt auch eine Fürsorgepflicht gegenüber dem MA hat.

KC
Kawa C

25.09.2020 um 16:12 Uhr

Vielen Dank !

Es gibt neue Infos. Arbeitnehmer hat endlich geschafft ein Gespräch mit dem Arbeitgeber zu bekommen. Er wurde informiert, dass die Firma bald Kurzarbeit (50%) einführen wird. Es läuft also nicht gut, und derzeit sind weder Personal noch Zeit für die Fürsorge für den Arbeitnehmer da. Arbeitnehmer muss einfach so arbeiten. Wenn Kurzarbeit kommt und nach Wiedereingliederung wird noch mehr Druck da sein, da man in der Hälfte der Zeit alles erledigen muss. Wenn Arbeitnehmer es nicht schafft so zu machen, dann kann er zu hause bleiben - krankgeschrieben ist er ja.

Fazit: Arbeitgeber ist schon mit Stufenweise Eingliederung überfordert, an den BEM ist gar nicht zu denken.

Arbeitnehmer hat es "rausgelesen": Druck ist da und Druck wird noch größer. Er soll/muss so schnell wie möglich "auf die Beine kommen". Er kann zwar zu Hause bleiben, aber es ist ungewiss was später kommt. Wird er auch danach in die Kurzarbeit "geschickt," oder eben gekündigt - falls er bald nicht "auf die Beine" kommt.

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