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BR-Mitglied wird in absehbarer Zeit ins Beschäftigungsverbot gehen

N
nadine2020
Okt 2023 bearbeitet

Hallo liebes WAF-Team, ein BR-Mitglied wird in absehbarer Zeit ins Beschäftigungsverbot gehen. Ist zwingend ein Nachrücker erforderlich oder ist schwangeres BR-Mitglied nach wie vor für die Sitzungen einzuladen etc.

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Community-Antworten (2)

G
GabrielBischoff

25.10.2023 um 13:39 Uhr

Die Kollegin (nehme ich jetzt mal an) ist nach wie vor reguläres Betriebsratsmitglied und darf an den Sitzungen auch teilnehmen. Gleichzeitig ist sie entschuldigt, wenn sie diese Möglichkeit nicht wahrnimmt.

Ganz korrekt wäre es, sie nach wie vor jedes mal einzuladen. Sie kann aber auch mitteilen, dass sie bis auf weiteres entschuldigt nicht teilnehmen wird und sich in irgendeiner Form meldet, wenn sie wieder teilnehmen möchte.

NB
nicht brauchen

26.10.2023 um 10:18 Uhr

Schwangerschaft ist nicht ansteckend (wenigstens wüßte ich das nicht). Ergänzend gibt es eure GO eventuell her, dass sie online teilnehmen kann. Sonst wie Gabriel gesagt hat.

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