Teilnahmerecht
Hallo, bei uns scheiden sich gerade die Geister. Gibt es ein Teilnahmerecht des BR an Teambesprechungen/Sitzungen ? Urteile?
Community-Antworten (6)
23.10.2023 um 10:58 Uhr
Ein Teilnahmerecht an Dienstbesprechungen wirst Du vergeblich suchen, denn das gibt es nicht.
In § 81 Abs.4 § 82 Abs. 2 und in § 83 Abs 1 BetrVG ist das Recht des Arbeitnehmers, ein BR-Mitglied hinzuzuziehen, ausdrücklich erwähnt. Allerdings bezieht sich das auf Erörterung beruflicher Kenntnisse und Fähigkeiten, Berechnung und Zusammensetzung des Entgelts und die Einsichtnahme in die Personalakte.
Bezüglich anderer Besprechungen mit dem Arbeitnehmer gibt es demnach wohl kein ausdrückliches, gesetzliches "Hinzuziehungsrecht".
23.10.2023 um 11:34 Uhr
Danke, da war ich doch richtig mit meiner Meinung.
23.10.2023 um 12:40 Uhr
Aber bitte nicht das Teammitglied ausladen, nur weil es zum Betriebsratsgremium gehört. Sorum geht's auch nicht. :)
23.10.2023 um 13:13 Uhr
sieht Stöckchen hüpft nicht drüber
24.10.2023 um 09:30 Uhr
Grundsätzlich gibt es kein Teilnahmerecht für den BR. Allerdings kann der BR ausdrücklich zu solchen Sitzungen eingeladen werden (kann durchaus Sinn machen).
27.10.2023 um 13:26 Uhr
Bitte haltet euch an unsere Spielregeln.
Hier ein Auszug: "Das W.A.F.-Betriebsräte-Forum dient dem Erfahrungsaustausch, der Umgangston soll daher stets höflich und sachlich sein. Sachbezogene Kritik ist zulässig, nicht jedoch Schmähkritik, platte Pöbeleien oder Angriffe auf Personen in herabsetzender Form. Bitte verwenden Sie in Ihren Beiträgen keine anstößige Ausdrucksweise, Kraftausdrücke..."
Vielen Dank
Verena vom Marketing-Team der W.A.F.
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