Teilnahmerecht des BRV an der Hygienekommissionssitzung?
Hallo, meine Frage lautet: Hat der Betriebsratvorsitzende eines Krankenhauses ein Teilnahmerecht bei den vierteljährlich stattfindenen Sitzungen der Hygienekommission? Ich denke schon, denn Neuerungen, Veränderungen betreffen ja zum Teil die Beschäftigte direkt. Also Inforecht des BR bereits bei der Planung und nicht erst nach dessen Umsetzung. Aber gibt es im BetrVG einen § an dem sich mein AG diesbezüglich halten muss, eventuell der § 90? Vielen Dank für eure Hilfe.
Community-Antworten (1)
01.07.2010 um 13:19 Uhr
@Fliege
mit dem 90er liegst Du ganz gut. Aber auf jeden Fall zieht auch hier der § 87, Abs. 1, evtl. Abs.7, Abs. 8
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