Bewerbungsunterlagen Einstellungen- Anspruch des BR auf Sichtung der Bewerbungsunterlagen, die in die engere Wahl gekommenen sind?
Hat der BR bei Einstellung Anspruch auf Sichtung der Bewerbungsunterlagen, die in die engere Wahl gekommenen sind ?
Community-Antworten (1)
19.05.2006 um 14:46 Uhr
Der BR hat Anspruch darauf, alle Bewerbungen für einen konkret bestimmten Arbeitsplatz einzusehen. Dazu gehören auch die Bewerbungen von Personen, die der Arbeitgeber nicht in die engere Wahl nimmt. Fitting, Kommentar zum BetrVG, 21. Auflage, § 99 Randnummer 156
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