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Zu wenige Betriebsratsmitglieder

ZK
zu klein
Okt 2023 bearbeitet

Unser Betrieb hat zwischen 400 und 500 Mitarbeiter, somit ergibt sich eine Betriebsratsgröße von mind. 11 Mitgliedern. Unser Betriebsrat hatte auf der Wahlliste 8 Mitglieder. Diese wurden in den neuen Betriebsrat gewählt. 7 ordentliche Mitglieder und 1 Ersatzmitglied, dass Ersatzmitglied legte nach Bekanntgabe sein Amt nieder. Somit sind es nur noch 7 Betriebsratsmitglieder. Ist der Betriebsrat voll geschäftsfähig? Gibt es für den Betriebsrat Einschränkungen? Kann der Arbeitgeber was gegen den Betriebsrat auf Grund der geringen Mitgliederzahl tun?

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Community-Antworten (10)

I
IlkaB

18.10.2023 um 16:32 Uhr

Ihr seid ein Betriebsrat mit 7 Mitgliedern. Beschlussfähig seid ihr, solange mindestens 4 BR an der jeweiligen Sitzung teilnehmen. Sobald einer der BR sein Amt niederlegt, sind Neuwahlen fällig. Der AG freut sich allenfalls über das geringe Interesse der Belegschaft :-(

G
GabrielBischoff

18.10.2023 um 18:05 Uhr

Bei nicht genug Interesse fällt die Größe des Betriebsrats auf die nächste Kenngröße zurück. 11 -> 9 -> 7

Das Sollstärke eures Betriebsrat ist also aktuell 7. Erst wenn jetzt nochmal einer das Amt niederlegt müsst ihr Neuwahlen einleiten.

Ansonsten - nichtmal 2% eurer Belegschaft interessiert sich für das Amt. Sind die 4-500 denn wirklich ein Betrieb (z.B. Standort)?

ZK
zu klein

18.10.2023 um 18:20 Uhr

@Gabriel Bischoff, wir sind ein Sicherheitsunternehmen. Somit verteilen sich die Mitarbeiter über mehrere Objekte, aber ein Standort.

@ Tagträumer_5, die geringe Wahlbeteiligung spiegelt das Arbeitsaufkommen des Betriebsrates sehr gut wieder. Wir haben gelinde gesagt wenig bis nichts was wir zu bearbeiten haben. Und unsere GF stellt jetzt die Vollfreistellung in Frage da die beiden vorherigen Freigestellten Betriebsräte sich darüber beschwert haben das es so langweilig ist und sie nichts zu tun haben.

N
netteannette

18.10.2023 um 18:44 Uhr

"wenig bis nichts was wir zu bearbeiten haben" - bei 400-500 MA? Das mutet seltsam an, um es mal vorsichtig auszudrücken......

M
Meph1977

18.10.2023 um 22:10 Uhr

"Völlig zu recht, gammeln und Kohle abgreifen ist eben nicht nachvollziehbar, anscheinend wird die Firma sehr gut geführt. "

kann mal jemand den Müll rausbringen

J
jutti1965

19.10.2023 um 08:32 Uhr

Ich bin BRV und voll freigestellt , unser Betrieb hat 250 MA und ich kann mich nicht über Arbeitsmangel beklagen. Ich glaube ihr solltet mal in einer Betriebsversammlung euren Kollegen klar machen für was ihr da seid. Vielleicht kennen sie die Aufgaben und Zuständigkeiten eines BR nicht weil euer letzter es nicht gelebt hat. Macht Aktionen, fragt eure Gewerkschaft, falls vorhanden, die helfen euch. Gegen eine Freistellung kann im übrigen eure GL nichts tun.

NB
nicht brauchen

19.10.2023 um 10:12 Uhr

Meine Meinung: bei Sicherheitsunternehmen gibt es meist sehr viel zu tun.

Ein BR kann auch auf Freistellungen teilweise oder ganz verzichten (freiwillig). Ausnahme ist hier 1 freigestellter BR. zu: Anscheindend wird die Firma sehr gut geführt... evtl. wird ganz einfach der BR nicht eingebunden.

G
GabrielBischoff

19.10.2023 um 10:58 Uhr

"Wahlbeteiligung spiegelt das Arbeitsaufkommen des Betriebsrates sehr gut wieder. Wir haben gelinde gesagt wenig bis nichts was wir zu bearbeiten haben."

Die Schichten und Urlaube von 400-500 Personen zu prüfen scheint trivial zu sein.

"Und unsere GF stellt jetzt die Vollfreistellung in Frage da die beiden vorherigen Freigestellten Betriebsräte sich darüber beschwert haben das es so langweilig ist und sie nichts zu tun haben."

Ich stelle mir vor, wie die den ganzen Tag die Wand anstarren weil "kommt ja nix rein". Wie oft haben diese sich die Arbeitsplätze / Einsatzplätze der Mitarbeiter angeschaut? Wie steht es da um die Sicherheit? Lohngerechtigkeit geprüft?

Wenn ich Bedenke was für ein Flohzirkus meine 30 People hier sein können, kann ich mir das alles nicht so ganz vorstellen.

M
Moreno

19.10.2023 um 11:12 Uhr

freigestellte Betriebsräte die nicht wissen was sie tun sollen sind meistens schlecht geschult und wissen nicht was ihre Aufgaben sind!

M
Muschelschubser

19.10.2023 um 11:23 Uhr

Wie wird denn die Mitbestimmung bei Euch gelebt?

Bei 400-500 Mitarbeitern würde ich schon allein aus §99 und §87 regelmäßig eine ziemlich üppige Tagesordnung vermuten.

Hat der AG bei Euch die Möglichkeit, alles auf dem kurzen Dienstweg durchzuwinken?

Haben alle BRM das Wissen aus den Grundlagenseminaren?

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