Grüß Gott,

bei uns im Betrieb stehen in diesem Monat Betriebsratswahlen (Personenwahl) an. Leider haben sich für die Wahl weniger Kandidaten zur Verfügung gestellt, als nach § 9 BetrVG eigentlich erforderlich wären, sodass § 11 BetrVG zur Anwendung kommt und die Zahl der Betriebsratsmitglieder auf die nächstniedrigere Betriebsgröße zugrunde gelegt wird. So weit so gut.

Auf den mir vorliegenden Zettel Stimmzettel, der mir im Zuge der Briefwahl zugestellt wurde, steht jedoch weiterhin, dass 7 Betriebsratsmitglieder zu wählen sein werden und explizit, dass ich als Wähler 7 Stimmen abgeben kann: "Gültig sind also alle Stimmzettel, auf denen minimal ein und maximal sieben Kandidaten und Kandidatinnen angekreuzt sind". "Natürlich" wurde mir vom Wahlvorstandsvorsitzenden, der gleichzeitig,, warum auch immer, Betriebsratsvorsitzender ist, bestätigt, dass § 11 BetrVG zur Anwendung kommt und folglich 5 Betriebsratsmitglieder zu wählen sind. Gemäß § 20 der WO habe ich bekanntlich nur so viele Stimmen wie Betriebsratsmitglieder zu wählen sind. Halten sich die Wähler an den Angaben auf dem Wahlzettel und kreuzen alle 6 Kandidaten an, wird der Wahlzettel ungültig - ob der Wahlvorstand das rafft, sei mal dahingestellt. Die Abgabe von weniger Stimmen ist meiner Meinung nach ebenso verfälschend, weil die Stimmen unter falschen Voraussetzungen abgegeben wurden, letztlich kann wird zwar "nur" darüber entschieden, wer Ersatzmitglied wird. Der Betriebsrat setzt sich zum Großteil aus unwissenden und untätigen Mitgliedern zusammen, sodass das Ersatzmitglied hier das Zünglein an der Waage sein kann. Ich schweife ab...;-)

Ich habe den Wahlvorstand ausführlich über die meiner Meinung nach grob falschen Wahlzettel informiert. Der Wahlvorstandsvorsitzende tut jedoch so, als hätte er mein Anliegen nicht verstanden, möglicherweise hat er es aber auch wirklich nicht verstanden. In dem Wahlausschreiben wird ebenfalls nicht erläutert, aus wie vielen Mitgliedern sich der Betriebsrat zusammensetzen wird.

Ich würde nun gerne in Erfahrung bringen welche Möglichkeiten der Wahlvorstand jetzt noch hat und/oder welche Möglichkeiten ich als Mitarbeiter habe,, die Wahl (leider schlimmstenfalls) realistisch anfechten zu können? Ich vermute, dass der Wahlvorstand leider nicht mehr die Möglichkeit hat (formal korrekt) die Wahlzettel der Briefwähler nachträglich zu ändern.

Mit freundlichen Grüßen