W.A.F. LogoSeminare

Neuwahl nach § 13 (2 die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl der Betriebsratsmitglieder gesunken ist.

S
Stolberger
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, Unser Betriebsrat 7 Betriebsräte ist im Februar 2013 bedingt wegen Renteneintritt eines Mitglieds unter seine Mitgliederzahl gesunken. Es sind keine Ersatzmitglieder mehr vorhanden.

Somit nach Betriebsverfassungsgesetz § 13 Zeitpunkt der Betriebsratswahlen (2 Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn 1. mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tage der Wahl an gerechnet, die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um fünfzig, gestiegen oder gesunken ist, 2. die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl der Betriebsratsmitglieder gesunken ist. Es soll unverzüglich die Wahl eingeleitet werden. Laut Oberlandesgericht Hamburg heißt unverzüglich höchstens 2 Wochen. Es wurde Ende Mai 2013 in einer Betriebsratssitzung dann ein Wahlvorstand gewählt dieser Wahlvortand hat bis jetzt keine Info an die Belegschaft weiter gegeben oder informiert. Man will eine Betriebsratswahl im August 2013 durchführen.
Ist dies überhaupt noch Rechtens oder muss nicht jetzt ein Versammlung ein gerufen werden zum bespiel von einer Gewerkschaft wo dann auch ein Wahlvorstand von der Belegschaft gewählt wird. Der Betriebsratsvorsitzende wollte keine Neuwahl einleiten und mit 6 Betriebsratsmitglieder bis Ende Mai 2014 bis zur normalen Wahl weitermachen. Es wurde auch schon von der GL mitgeteilt dass dies ja schon Ende Februar 2013 geschehen musste. MfG der Stolberger

4.07007

Community-Antworten (7)

K
Kölner

02.07.2013 um 00:39 Uhr

Der WV ist fast frei in der Entscheidung wann er die BR Wahl durchführt. Ein halbes Jahr ist auch nicht so selten. Beispiel: Feb Bestellung WV Konstituierung März Erste Sitzung Ende März Anforderung liste der Arbeitnehmer bis Ende April Sitzung Mai Schulung WV Aushang, Einleitung der Wahl - jetzt gibt es auch fast schon kein Termin mehr im August

G
gironimo

02.07.2013 um 09:22 Uhr

Ist der BRV auch im Wahlvorstand? Vielleicht weiß er nicht, dass Ihr im Jahr 2014 nicht mehr wählen müsst, wenn Ihr jetzt wählt.

Wo bist Du in dieser Situation? Immerhin ist Dir ja bekannt, dass im August gewählt werden soll.

K
Kulum

02.07.2013 um 09:26 Uhr

"Laut Oberlandesgericht Hamburg heißt unverzüglich höchstens 2 Wochen."

Vorsichtig mit solchen Äußerungen. Unverzüglich bedeutet ohne schuldhaftes Zögern (§121 Abs.1 BGB). Das können zwei Wochen sein oder auch n halbes Jahr, je nach Fall.

Aber - was ist eigentlich deine Frage???

T
Tanzbär

02.07.2013 um 09:42 Uhr

muss nicht jetzt ein Versammlung ein gerufen werden zum bespiel von einer Gewerkschaft wo dann auch ein Wahlvorstand von der Belegschaft gewählt wird.

DAS war die Frage. Antwort: Nein, denn ihr habt einen Wahlvorstand, der sicher nicht der schnellste ist, aber dennoch funktioniert.

M
mitleserinnenn

02.07.2013 um 10:21 Uhr

Wenn man der Meinung ist, der WV handelt nicht obwohl er es müsste kann man sich ans ArbG wenden. ........ § 18 Vorbereitung und Durchführung der Wahl

(1) Der Wahlvorstand hat die Wahl unverzüglich einzuleiten, sie durchzuführen und das Wahlergebnis festzustellen. Kommt der Wahlvorstand dieser Verpflichtung nicht nach, so ersetzt ihn das Arbeitsgericht auf Antrag des Betriebsrats, von mindestens drei wahlberechtigten Arbeitnehmern oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft. § 16 Abs. 2 gilt entsprechend

K
Kulum

02.07.2013 um 10:23 Uhr

@Tanzbär Danke, habs wohl überlesen

S
Stolberger

02.07.2013 um 22:57 Uhr

Hallo, Vielen Dank erst mal für Eure Hilfe. Der Betriebsratsvorsitzender gute Frage der macht soweit alles alleine. Die anderen Mitglieder werden meist nach ca. 2 Wochen oder gar nicht informiert. Kündigungen, oder andere Angelegenheiten unterschreib er so ohne Sitzung oder Beschluss usw. Er weiß nicht dass dann nicht 2014 neu gewählt werden muss. Ob Er sich noch mal aufstellen lassen will weiß keiner. Er kennt auch nicht § 13 abs. 2 Er ist der Meinung der Betriebsrat wäre noch gültig. Die GL (Chef)hat auch schon geäußert die sind nicht mehr Komplet und haben keine Wirkung mehr.
Wo ich stehe? Man will das ich mich aufstellen Lase daher weiß ich ein wenig was passiert von WV. Ich möchte nur nicht wenn es mal zwischen GL und Betriebsrat hart wird das dann ein Rechtsanwalt erklärt dass die Wahl nicht rechtens war und das der Betriebsrat somit ungültig ist und von einen Gericht aufgelöst wird.

Ihre Antwort