Erstellt am 06.02.2017 um 15:40 Uhr von Fragenmann
Kann man machen, Skypeinhalte sind grundsätzlich verschlüsselt.
Solang Person A und B niemand im Büro außerhalb der Kamera stehen haben der heimlich mitlauscht kann es als sicher angesehen werden.
Ein Telefonanruf ist bei Weitem nicht so geschützt!
Erstellt am 06.02.2017 um 16:10 Uhr von gironimo
Und was habt Ihr sonst so an regelungsbedürftige Dinge für die BV "Skype" gedacht?
Erstellt am 06.02.2017 um 16:26 Uhr von pittaa
Leider hat unser Gremium der allgemeinen Nutzung im Betrieb ohne BV/DV zugestimmt. Und jetzt bekommen einige Bedenken. Auf jeden Fall, was die Nutzung im Gremium angeht.
Eine Regelung im nachhinein dürfte extrem schwierig bzw. ausgeschlossen sein. Über die Nutzung im Gremium können wir selbst entscheiden, wenn es denn stichhaltige Argumente dagegen gibt.
Erstellt am 06.02.2017 um 17:09 Uhr von outofmemory
Ups, je nach Nutzungsumfang von Skype for Business können Chatprotokolle (conversation history) und Aufnahmen (recordings) von der Videokonferenz als auch von der Desktopübertragung gemacht werden. Auch ist durch den Status in der Anwendung eine Anwesenheitskontrolle am Arbeitsplatz bedingt möglich. Das fällt mir gerade so spontan ein. Finde ich schon Regelungsbedürftig....
Da die Nutzung bei uns freiwillig ist, wird sie nur in Ausschüssen/Arbeitsgruppen verwendet, wo alle Skype haben. Und dann ist es sehr praktisch, da man spontan Inhalte teilen und zeigen und darüber diskutieren kann.
Auch in Telefonkonferenzen ist sie für kurze Absprachen während der Konferenz gut geeignet.
Erstellt am 06.02.2017 um 18:52 Uhr von gironimo
Der BR kann jederzeit von seinem Initiativrecht Gebrauch machen und eine BV fordern.