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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nutzung von "Skype for Business" im Betriebs-/Personalrat

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pittaa
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ich habe eine Frage zum Einsatz von "Skype for Business" im Rahmen der Betriebsrats-/Personalratsarbeit. Unser Gremium hat der grundsätzlichen Nutzung im Betrieb bereits zugestimmt. Man will durch den Einsatz dieser Software Reisekosten sparen, ganz klar. Aber was ist mit der Nutzung im Gremium? BR-/PR-Sitzungen lassen sich so nicht durchführen, das ist auch klar. Noch gilt die Nutzung scheinbar als "öffentlich", da Zugriffe von außen nicht zu 100 % ausgeschlossen werden können. Deshalb keine Nutzung im Rahmen von regulären Sitzungen. Aber was ist mit Ausschusssitzungen? Ausschüsse oder Arbeitsgruppen, in denen Beschlüsse für das Gremium fachlich vorbereitet werden? Da wird ja auch mit sensiblen Daten umgegangen. Hat da jemand Erfahrung und kann mir vielleicht weiterhelfen? Vielen Dank!!

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Community-Antworten (5)

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Fragenmann

06.02.2017 um 16:40 Uhr

Kann man machen, Skypeinhalte sind grundsätzlich verschlüsselt. Solang Person A und B niemand im Büro außerhalb der Kamera stehen haben der heimlich mitlauscht kann es als sicher angesehen werden. Ein Telefonanruf ist bei Weitem nicht so geschützt!

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gironimo

06.02.2017 um 17:10 Uhr

Und was habt Ihr sonst so an regelungsbedürftige Dinge für die BV "Skype" gedacht?

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pittaa

06.02.2017 um 17:26 Uhr

Leider hat unser Gremium der allgemeinen Nutzung im Betrieb ohne BV/DV zugestimmt. Und jetzt bekommen einige Bedenken. Auf jeden Fall, was die Nutzung im Gremium angeht. Eine Regelung im nachhinein dürfte extrem schwierig bzw. ausgeschlossen sein. Über die Nutzung im Gremium können wir selbst entscheiden, wenn es denn stichhaltige Argumente dagegen gibt.

O
outofmemory

06.02.2017 um 18:09 Uhr

Ups, je nach Nutzungsumfang von Skype for Business können Chatprotokolle (conversation history) und Aufnahmen (recordings) von der Videokonferenz als auch von der Desktopübertragung gemacht werden. Auch ist durch den Status in der Anwendung eine Anwesenheitskontrolle am Arbeitsplatz bedingt möglich. Das fällt mir gerade so spontan ein. Finde ich schon Regelungsbedürftig.... Da die Nutzung bei uns freiwillig ist, wird sie nur in Ausschüssen/Arbeitsgruppen verwendet, wo alle Skype haben. Und dann ist es sehr praktisch, da man spontan Inhalte teilen und zeigen und darüber diskutieren kann. Auch in Telefonkonferenzen ist sie für kurze Absprachen während der Konferenz gut geeignet.

G
gironimo

06.02.2017 um 19:52 Uhr

Der BR kann jederzeit von seinem Initiativrecht Gebrauch machen und eine BV fordern.

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