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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Beschluß des Betriebsrat über Raucherpavillon

B
berndf
Jan 2018 bearbeitet

Seit über 20 Monate verweigert der Sicherheitsbeauftragte einen Raucherpavillon zu bestellen, bzw. aufbauen zu lassen.

Er will keine Wohltat an Raucher. Der Sicherheitsbeauftragter sollte laut dem Chef unsere Firma das umsetzen und ein Raucherpavillon bestellen. Ihr kennt das ja. Weder Gespräche mit dem Personalchef usw. waren nutzlos.

Wie kann der Betriebsrat einen Beschluss erwirken mit Fristsetzung , damit die Raucher im Außenbereich einen Windgeschützten Bereich haben. Mit der Fristsetzung des BR soll spätestens der Pavillon bestellt und aufgebaut sein.

Möglichst wie ihr vorgehen würdet. Danke

1.927016

Community-Antworten (16)

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gironimo

04.02.2017 um 13:32 Uhr

Wenn zwischen AG und BR ( nachweislich ) Einigkeit besteht, setzt dem AG eine Frist. Fordert ihn auf, den Menschen anzuordnen, den Auftrag den er hat umzusetzen. Wenn der AG es wirklich will, geht es auch.

Vielleicht ist der Sicherheitsbeauftragte auch der verkehrte Mensch. Hier wären doch Mitarbeiter gefragt, die sich mit der Gebäudetechnik usw. befassen, der richtige Weg

P
Pickel

04.02.2017 um 15:49 Uhr

Gironimo, nachweisliche Einigkeit zwischen AG und BR über die Anschaffung eines Pavillions reicht sicher nicht aus, dem AG eine Frist setzen zu können. Das bedürfte mindestens einer BV oÄ zum Thema Rauchen.

G
gironimo

04.02.2017 um 16:30 Uhr

Wenn halbwegs der § 2 Abs. 1 BetrVG gelebt wird, dürfte es auch ohne BV gehen - zunächst einmal.

Die Frage ist doch, was nach der Frist ist. Und da ist doch vieles denkbar; z.B. :

  • Kurze Verhandlungen über eine BV mit abschließender Einigungsstelle (dafür bekommt man wahrscheinlich 3 Raucherhütten)

  • Massive Öffentlichlkeitsarbeit von den rauchenden BR-Mitgliedern

oder beides. (Gut, dass ich Nichtraucher bin)

P
Pickel

04.02.2017 um 16:57 Uhr

Wirklich amüsant, dass du es schaffst, gleichzeitig die vertrauensvolle Zusammenarbeit, wie auch das Zweckentfremden der Einigungsstelle zum Erreichen nicht mitbestimmbarer Ansprüche in einem Absatz zusammen aufzuführen.

Glaube mir - ein auch nur halbwegs schlauer AG zahlt lieber einmal die Einigungsstelle und zelebriert danach betrieblich die krachende BR-Niederlage als sich damit grundsätzlich und immer wieder erpressbar zu machen

B
berndf

04.02.2017 um 17:17 Uhr

Der Sicherheitsbeauftragter hat einen Hass auf die Raucher. Deshalb will er keinen Raucherpavillon. Die Raucher sollen unter ein Mini-Vordach bei Wind, Schnee,Regen den Dreck rauchen. Er übersieht aber, daß vor dem Eingang geraucht wird, wo das Vordach ist. Der Rauch zieht natürlich bis in die Umkleideräume und Kantine wenn die Tür laufend geöffnet wird.

Frage: Ist eigentlich ein Beschluß mögich . Oder eine freiwillige BV abschliessen und notfalls vor einer Einigungsstelle ziehen.

Gute Ratschläge sind willkommen. Danke vorerst

E
Ernsthaft

05.02.2017 um 13:46 Uhr

Wem bekannt ist, dass alle mitbestimmbaren Themen des § 87 BetrVG auch einigungsstellenfähig sind, und Unterstände im Sinne des Gesundheitsschutzes auch ein Thema des § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG sein können - in Grenzfällen greift auch Nr. 8, dann allerdings nur freiwillige BV möglich -, Grundsätze im nachstehenden Urteil nicht nur Lesen, sondern auch verstehen und zuordnen kann, dürfte nicht umhinkommen festzustellen, dass ein @Pickel wieder einmal nichts verstanden hat und somit hier zum hundertsten Male nur dummes Zeug verbreitet.

BAG Urt. v. 19.01.1999, Az.: 1 AZR 499/98 RN 39 FF BAG Urt. v. 10.05.2016, Az.: 9 AZR 347/15 zur Anwendung von § 5 der Arbeitsstättenverordnung.

Dass soll jetzt nicht heißen, dass ich Rauchen toll finde bzw. noch unterstütze. Damit bereits Gestrafte jetzt aber auch noch generell als rechtlos darzustellen oder dieses zumindest einzuschränken, ist aber auch nicht der richtige Weg.

@berndf Da ein zur Umsetzung beauftragter hier seine persönliche Meinung für sich behalten und Aufträge umzusetzen hat, verfahrt wie von @gironimo bereits korrekt beschrieben.

I
ickederdicke

06.02.2017 um 08:44 Uhr

"Seit über 20 Monate verweigert der Sicherheitsbeauftragte einen Raucherpavillon zu bestellen, bzw. aufbauen zu lassen.

Er will keine Wohltat an Raucher. Der Sicherheitsbeauftragter sollte laut dem Chef unsere Firma das umsetzen und ein Raucherpavillon bestellen. Ihr kennt das ja. Weder Gespräche mit dem Personalchef usw. waren nutzlos."

Also ich sehe hier den AG in der Pflicht, wenn ein AN seine Anordnung nicht umsetzt ist dies schon mal eine Abmahnung wert wegen Weigerung.

F
fantil

06.02.2017 um 09:14 Uhr

Es gehört nicht zu den Aufgaben eines Sicherheitdbeauftragten Raucherpavillons zu bestellen und aufzubauen! Ich bin selber Sicherheitsbeauftragter und würde solche mir übertragenen Aufgaben auch ablehen! Dies ist Sache des AG, genauso wie das Bestellen von Klopapier. Wielleicht schaut ihr mal nach, welches die Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten sind.

G
ganther

06.02.2017 um 19:23 Uhr

@ernsthaft

glaubst du aber ernsthaft, dass du über eine Einigungsstelle einen Raucherunterstand ERZWINGEN kannst? Das wird niemals klappen

M
Moreno

06.02.2017 um 21:34 Uhr

Doch Ganther das geht Ernsthaft wird Dir einfach mindestens 72 Ausschnitte aus irgendwelche Gesetze geben und dann läuft es ;-)

D
DummerHund

06.02.2017 um 23:22 Uhr

Doch @ganther und @Moreno unter Umständen könnte @ernsthafts Vorhaben gelingen. Aber dies ist genaus so wenig das Thema wie die Frage ob es ohne oder mit BV geht oder nicht.

Thema ist einzigst und allein, der AG hat dem Sicherheitsbeauftragten den Auftrag gegeben das Unterstand zu bestellen. Hier gilt es raus zu finden, macht er eine Arbeitsverweigerung im eigentlichem Sinne, oder aber hat er dem Chef unter und mit Begründung mitgeteilt das es nicht unter seinem Reccoure fällt, die Bestellung vor zu nehmen. Wie gesagt, hier geht es erst mal nur um die Bestellung und nicht mehr und nicht weniger (wobei ich vermute das im Eingangsthraed noch bestimmte Gesichtspunkte nicht genannt wurden)

M
Moreno

06.02.2017 um 23:34 Uhr

Also wenn der Sicherheitsbeauftragte Arbeitsverweigerung macht kann der Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen? Oh Mann!

D
DummerHund

06.02.2017 um 23:41 Uhr

@Moreno Und was hast Du zum eigentlichem Thema bei zu tragen?

S
Speddy

07.02.2017 um 09:18 Uhr

Handelt es sich in diesem Fall um den Sicherheitsbeauftragten ,oder um die Sicherheitsfachkraft?

Das wäre ja dann doch ein erheblicher Unterschied.

P
Pjöööng

07.02.2017 um 15:09 Uhr

Euer Arbeitgeber sagt Euch ernsthaft "Ich will ja, aber meine Mitarbeiter lassen sich nichts anweisen!"? Warum lasst Ihr Euch von Eurem Arbeitgeber so auf die Rolle nehmen?

Da braucht es doch keine Einigungsstelle, sondern lediglich die nächste Betriebsversammlung. "Liebe Kollegen, wie Ihr bereits wisst hat der Betriebsrat bei den Vereinbarungen zum Nichtraucherschutz versäumt auch an die berechtigten Interessen der Raucher zu denken. Das haben wir mittlerweile nachgeholt. Vor ... Monaten haben wir mit Herrn S. Klaven-Treiber vereinbart dass für die Raucher ein Raucherpavillon im Freien aufgebaut wird, damit diese einen Wetterschutz haben und auch unsere Nichtraucher nicht mehr beim Betreten und Verlassen des Gebäudes dem Tabakrauch ausgesetzt sind. Ich denke dass auch unsere Kunden dies begrüßen würden. Leider ist es Herrn Klaven-Treiber seither noch nicht gelungen einen Mitarbeiter zu finden dem er die Anweisung einen solchen Pavillon aufzustellen erteilen kann. Herr Klaven-Treiber, können Sie bitte den Kollegen mal erklären wo die Schwierigkeiten liegen?"

D
DummerHund

07.02.2017 um 22:50 Uhr

Ich denke mal in der ganzen Diskusion wird hier das Dach vor dem Haus gebaut. <"Ich will ja, aber meine Mitarbeiter lassen sich nichts anweisen!"< Diese Aussage würde natürlich niemand unterschreiben das sie so getätigt wurde. Ich würde erst mal nachforschen ob der Sicherheitbeauftragte oder aber die Sicherheitsfachkraft vom AG den Auftrag so bekommen hat zu ermitteln welche Sicherheitbedenklichen Maßnahmen dagegen sprechen könnten. Und das diese Person dann der zuständigen Stelle beauftragen soll dies oder jenes zu bestellen. Der Fragesteller sollte dies noch mehr aufbröseln und nicht eine Person als den bösen hin zu stellen. Die Feinheit macht das Ganze.

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