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Zustimmungsverweigerung nach 99 BetrVG

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Cora60
Okt 2023 bearbeitet

Wir lehnten einen Antrag auf Zustimmung zu einer Einstellung nach 99 ab mit dem Grund, fehlender Bewerbungsunterlagen. Zehn Bewerbungen sollen vorliegen, nicht einmal die für die beabsichtigte Einstellung. Nun die Frage: Kann der AG diesen Antrag oder generell Anträge mehrfach erneut stellen?...und er muss uns doch ALLE Bewerbungen vorlegen!?

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Community-Antworten (6)

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Moreno

13.10.2023 um 22:16 Uhr

Der AG kann immer wieder neu beantragen und ihr könnt jedesmal ablehnen bis es ihm zu doof wird!

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celestro

14.10.2023 um 00:12 Uhr

Wenn der AG Euch eine Anhörung gibt, fängt die Wochenfrist erst zu laufen, wenn die Unterlagen vollständig sind.

Ihr braucht im Prinzip also gar nicht ablehnen, weil die Anhörung von vornherein nicht korrekt ist.

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Catweazle

14.10.2023 um 00:45 Uhr

Er muss euch alles mitteilen was für die Einstellung relevant ist. Wenn die Bewerbung mündlich stattgefunden hat gibt es keine Unterlagen.

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sbvfrank

14.10.2023 um 09:00 Uhr

Hat dein Arbeitgeber überhaupt geprüft, ob diese freie Stelle mit einem Schwerbehinderten Menschen nach Paragraph 164 Abs. 1 SGB IX (Sozialgesetzbuch neuntes Buch) besetzt werden kann? Hat er dabei die SBV beteiligt und den Betriebsrat angehört?

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Challenger

15.10.2023 um 19:35 Uhr

Zitat celestro : Wenn der AG Euch eine Anhörung gibt, fängt die Wochenfrist erst zu laufen, wenn die Unterlagen vollständig sind.

Die stimmt nur zum Teil. Wenn die Unterrichtung nach §99 BetrVG nicht vollständig ist, dann hat der BR den AG darauf hinzuweisen. Lässt er, ohne diesen Hinweis an den AG, die Wochenfrist verstreichen, dann gilt die Zustimmung zur Einstellung stillschweigend als erteilt.

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Cora55

27.10.2023 um 14:37 Uhr

Vielen Dank euch allen, für die hilfreichen Antworten

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