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Dieser Beitrag ist vor 2 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

interner Stellenwechsel

S
SternchenXXX
Okt 2023 bearbeitet

Ich werde zum 01.12. intern die Stelle wechseln, jetzt hat man mir gesagt das ich wieder 6 Monate Probezeit bekomme (fast 10 Jahre im Unternehmen) und dass das neue Gehalt ebenfalls erst nach diesen 6 Monaten gezahlt würde. Ist das rechtens?

5.14606

Community-Antworten (6)

M
Muschelschubser

13.10.2023 um 13:59 Uhr

Wenn Du keine Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses hast, ist das GRUNDSÄTZLICH nicht rechtens.

Es hängt aber auch davon ab, ob Du z.B. einen völlig neuen Arbeitsvertrag mit völlig neuen Tätigkeiten unterschreibst, oder ob es eine Versetzung auf eine ähnliche Stelle ist. Wenn letzteres zutrifft, würde die erneute Probezeit dem Sinn widersprechen, einander kennenzulernen und die Arbeitsqualität einzuschätzen - also nicht zulässig.

Sollte es sich um eine völlig andere Stelle mit neuem Betätigungsfeld handeln, könnte eine neue Beurteilung notwendig sein. Dann ist noch relevant, wie lang die Probezeit bei der ersten Anstellung war. Insgesamt dürfen 6 Monate nicht überschritten werden.

Unabhängig davon kann man natürlich immer versuchen, einen solchen Passus nachzuverhandeln, sollte er sich als rechtmäßig herausstellen. Erst Recht die Regelung mit dem Gehalt während der Probezeit ist nicht unbedingt Eigenwerbung des AG.

G
GabrielBischoff

13.10.2023 um 14:02 Uhr

Das ist zumindest ganz schöne Verarsche, dass man 6 Monate von dir höherwertige Arbeit möchte zum alten Preis - einen Verstoß gegen ein Gesetz sehe ich allerdings.

Wenn sich deine neue Tätigkeit tatsächlich grundsätzlich von deiner alten Tätigkeit unterscheidet, dann könnte eine neue Probezeit haltbar sein. Dazu müsste man mehr dazu wissen.

J
jutti1965

13.10.2023 um 14:03 Uhr

Auch wenn du auf eine Stelle versetzt wirst die ein neues Betätigungsfeld ist, reicht ein Anhang zu deinem jetzigen Arbeitsvertrag. Da müsste der Arbeitgeber schon mit einer Änderungskündigung kommen, was er nicht tun wird wenn er dich nicht verlieren möchte.

C
celestro

13.10.2023 um 14:59 Uhr

"Das ist zumindest ganz schöne Verarsche, dass man 6 Monate von dir höherwertige Arbeit möchte zum alten Preis - einen Verstoß gegen ein Gesetz sehe ich allerdings."

Fehlt da am Ende eventuell ein "nicht"?

Also in vielen TV´s ist geregelt, das man den Anspruch auf eine höhere Gehaltsklasse ab dem ersten Tag hat. Falls also ein TV gilt, mal da rein gucken.

Wobei man natürlich bedenken sollte ... was will man erreichen? Den Job lange haben und gut bezahlt werden? Könnte gefährdet werden, wenn man jetzt "Stunk macht".

G
GabrielBischoff

13.10.2023 um 15:28 Uhr

Ja, da fehlt ein nicht. :D

N
Nikita74

16.10.2023 um 09:28 Uhr

Guten Morgen,

wir handhaben das tatsächlich auch so. Bei gewissen Stellen, meistens in den Führungspositionen, bekommen die Mitarbeitenden für sechs Monate eine Probezeit, damit beide Seiten sehen, ob es passt oder nicht. In dieser Zeit wird es eine Zulage geben, den dem neuen Gehalt entspricht. Klappt es nicht, wird der Mitarbeitende seine alte Stelle wieder einnehmen. Dieses Vorgehen hat sich bewährt. Niemand hat sich bislang darüber beklagt. Alle Mitarbeitende werden vorab darüber informiert und bekommen einen Zusatzvertrag.

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