Interner Stellenwechsel - Gibt es eine Gestzesgrundlage dass man den beiden Mitarbeitern den Wechsel nicht verwehren kann?
Ich habe eine frage zum Thema Interne stelln auschreibung! 2 Kolegen haben sich auf eine Internes Stellenangebot Beworben und wurden nur mit der Begründung sie machen doch gute arbeit wo sie sind abgelehnt! der direkte Vorgesetzte hätte aber gegn ein wechsel nichts einzuwenden und dort wo sie beginnen wollen auch nicht!Aber seit einiger zeit gibt es eine Person die über den abteilungscheffs für Personal fragen verantwortlich ist und der will lieber neu einstellen!(Das oben genannte Zitat stammt von ihm!) Gibt es eine Gestzesgrundlage das man den beiden Mitarbeitern den Wechsel nicht verwehren kann ? Für jegliche hilfe wäre ich dankbar !!
Community-Antworten (1)
02.06.2008 um 17:00 Uhr
@jogogeta, der AG ist nicht verpflichtet, Bewerber aus der internen Stellenausschreibung zu berücksichtigen, es steht ihm frei sich auf dem Arbeitsmarkt von "draussen" zu bedienen! Gibt es einen Betriebsrat bei Euch?
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