Betriebsratssitzung während meiner Mittagspause
Hallo,
ich habe eine Frage und zwar ist es so, dass ich für 30h/ Woche angestellt bin. Ich arbeite von 7.30 -13.30 Uhr. Da ich eine 30h Woche (6h pro Tag) habe, benötige ich keine Pause am Tag. Deshalb habe ich mit meinem AG besprochen, meine Pause auf 13.30-14.00 Uhr zu legen, falls ich im Vertretungsfall doch einmal länger bleibe. Nun ist es aber so, dass wir des Öfteren Betriebsratssitzungen haben, die 13.30 Uhr oder 14.00 Uhr anfangen, da es aufgrund von Personen, die im Schichtsystem arbeiten, schwer ist andere Besprechungszeiten zu wählen. Das heißt, ich arbeite in meiner eigentlichen Pause (das ist für mich persönlich kein Problem). Mein AG möchte mir diese Zeit aber nicht als Überstunden gutschreiben. Dadurch gehen mir in Summe viele Stunden verloren, in der ich normalerweise meine Freizeit hätte. Also wenn die BR-Sitzung z.B. von 13.30-14.15 Uhr geht, bekomme ich nur 15 Minuten als Überstunden geschrieben, obwohl ich ab 13.30 Uhr in der BR-Sitzung sitze und arbeite. Darf er das?
Community-Antworten (20)
12.10.2023 um 11:05 Uhr
Warum machst du die Pause dann an diesen Tagen nicht früher, wenn du schon weißt das es länger dauert? Nach 6 Stunden ist eine 30 Minütige Pause vorgeschrieben, also macht der AG das nach Gesetz.
12.10.2023 um 11:12 Uhr
ich brauche die Pause nicht unbedingt. Also eigentlich möchte ich keine Pause machen
12.10.2023 um 11:13 Uhr
Wenn Du mehr als 6 Stunden arbeitest mußt Du 30 Minuten Pause machen. Der AG ist sogar verpflichtet für die Einhaltung zu sorgen. Somit braucht Er die Zeit von 13:30 - 14 Uhr nicht zu bezahlen. Eigentlich müßte Er dafür Sorgen das Du eine wirkliche Pause machst. Auch wenn Du Deine Pause vorverlegst die Du verpflichtend machen musst z.B. 13-13:30 bekommst du diese Zeit nicht gutgeschrieben.
Das einzige was vielleicht möglich ist an dem Tag später anzufangen, damit Du mit Sitzungszeit auf 6 Stunden kommst.
12.10.2023 um 11:19 Uhr
das Arbeitzeitgesetz zählt aber lt. BAG nicht für BR-Arbeit!! Ergo auch keine Pausezeiten!
12.10.2023 um 11:22 Uhr
Habt Ihr denn feste Pausenzeiten geregelt, oder seid Ihr flexibel wie ihr diese legt? Dann wäre meine pragmatische Lösung ja, von 13:00 bis 13:30 eine Mittagspause zu machen und mir dann die Zeit für die BR-Sitzung 1:1 vergüten zu lassen.
Letztendlich muss ja immer die Anwendbarkeit von §37 Abs. 2 und 3 gewährleistet sein. Und wenn die insgesamt zu leistende Arbeitszeit inkl. Freistellung 6 Stunden übersteigt, greift m.E. das ArbZG.
Der BR wird sicherlich versuchen, bei der Terminfindung für alle das ArbZG einzuhalten, was aber im Schichtbetrieb nicht immer für alle möglich ist. Somit gibt es immer einige, für die das ArbZG durch entsprechende Handlungen des AG eingehalten werden muss.
Ich frage mich in dem Zusammenhang, ob man hier Parallelen zu BAG 7 AZR 500/88 herleiten kann. Hier geht es zwar primär um Schichtbetrieb und Ruhezeiten und ist auf dem ersten Blick nicht vergleichbar. Interessant ist aber die Argumentation des AG, der die BR-Arbeit nicht unter die Arbeitszeitordnung falle. Dem ist das Gericht mit Begründung auf §27 Abs. 2 nicht gefolgt.
Insofern ist die Situation m.E. genau so zu behandeln wie bei einem Arbeitnehmer, der die nach §4 ArbZG vorgeschriebenen Pausen durcharbeitet. Und wenn der AG die Einhaltung dieser vorgeschriebenen Pausen blockiert, begeht er eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 30 TEUR geahndet werden kann.
Wenn Du keine Pause machen konntest, kann der AG Dir die Arbeitszeit nach AG Hamm (3 Ca 1634/11) nicht einfach abziehen - wobei es hier noch darauf ankommt, ob die Pausen vorher festgelegt sind oder flexibel genommen werden können. Daher die Eingangsfrage. Dies betrifft m.E. auch die von Thomas63 geäußerte Aussage zur Bezahlung der Pause. Auch hier: kommt drauf an.
Daher tendierte ich dazu, die Pause einfach vor der BR-Sitzung zu nehmen und mir die Sitzungszeit gutschreiben zu lassen. Oder, wie Thomas 63 schreibt, einfach später zur Arbeit kommen. Das sind eben die pragmatischen Lösungen, ohne dass man gleich ein juristisches Fass aufmachen muss - man sieht ja in diesem Thread bereits, welche Baustellen man damit aufmachen kann.
12.10.2023 um 11:23 Uhr
"das Arbeitzeitgesetz zählt aber lt. BAG nicht für BR-Arbeit!! Ergo auch keine Pausezeiten!"
Das stimmt mEn so überhaupt nicht.
12.10.2023 um 11:26 Uhr
"Auch wenn Du Deine Pause vorverlegst die Du verpflichtend machen musst z.B. 13-13:30 bekommst du diese Zeit nicht gutgeschrieben."
Wieso sollte die vorgelegte Pause nicht gelten.
Das Gesetz sagt das spätesetens nach 6 Stunden eine Pause von 30 Minuten gemacht werden muss. Wenn ich an diesem Tag schon weiß das ich mehr als 6 Stunden arbeite, kann ich die Pause auch schon vor den 6 Stunden machen.
12.10.2023 um 11:30 Uhr
"das Arbeitzeitgesetz zählt aber lt. BAG nicht für BR-Arbeit!! Ergo auch keine Pausezeiten!"
Wenn dem so wäre könnte ich 8 Stunden am Tag durcharbeiten und bräuchte keine Pause machem. Das kann ich mir nicht vorstellen.
12.10.2023 um 11:48 Uhr
ich will hier nicht Tagträumer spielen, aber:
Als Arbeitszeit wird die Zeit beurteilt, in der ein Arbeitnehmer weisungsbedingt Arbeitsleistung erbringt und das macht ein BR nun mal nicht.
Wenn es so wäre, würde der AG nach 8 bzw. 10h reinkommen und eurer Sitzung abbrechen
12.10.2023 um 11:58 Uhr
Der Link hier:
https://www.weka.de/betriebsrat-personalrat/faellt-betriebsrats-arbeit-unter-das-arbeitszeitgesetz/
gibt Damei81 recht. Interessant!
12.10.2023 um 12:03 Uhr
ich habe mal mit einem Awalt gesprochen.
erst BR-Arbeit dann Arbeiten, da zählt Höchstarbeitzeit und Pausenzeit, da man da im direktionsbereich des AG ist, aber wenn Arbeit und dann BR-Arbeit zählt es nicht, da sonst der AG dem BR weisungsberechtigt wäre und jede Verhandlung/Sitzung abbrechen könnt.
Klar ist wenn ich über 6h Arbeite das ich dann Pause machen muss, aber wenn ich nur 6h arbeite und dann 30min BR-Arbeit mache, wäre keine Pause, wenn ich aber danach weiter arbeite, muss ich Pause machen
Es gibt nur 1 BAG Urteil wo man das ArbZG anwendet und das ist bei der Ruhezeit von 11h und da ist die Aussage "darf der Betriebsrat die Nachtschicht davor früher beenden", ergo ein Recht das der BR ziehen kann aber nicht muss!
12.10.2023 um 12:14 Uhr
"Deshalb habe ich mit meinem AG besprochen, meine Pause auf 13.30-14.00 Uhr zu legen, falls ich im Vertretungsfall doch einmal länger bleibe."
Eine BR Sitzung fällt aber nicht unter der Kategorie Vertretungsfall.
12.10.2023 um 12:59 Uhr
Das heißt für mich, ich brauche als 100% freigestellt garkeine Mittagspause machen. Ich arbeite meine 7,9 Std am Tag durch?
12.10.2023 um 13:06 Uhr
"Das heißt für mich, ich brauche als 100% freigestellt garkeine Mittagspause machen. Ich arbeite meine 7,9 Std am Tag durch?"
Nein. Wenn ich weiß ich habe noch BR Sitzung irgendwann innerhalb der 6 Std. Pause machen. Und sollte an dem Tag wirklich ein Vertretungsfall nötig sein ist es die Pflicht des AG eine andere Person dafür zu suchen.. Ansonsten sehe ich hier eine Bevorteilung eines BRM.
12.10.2023 um 13:09 Uhr
@Dummerhund
ich war nicht der ursprüngliche Fragesteller.
Meine Frage war auf mich bezogen.
12.10.2023 um 13:14 Uhr
@Kehler War mir schon bewusst. Ich habe den Satz auch nur aufgegriffen um es noch mal genauer dar zu legen. Das ganze ist eine Hausgemachte Sache die man Problemlos abstellen kann.
12.10.2023 um 18:32 Uhr
"Eine BR Sitzung fällt aber nicht unter der Kategorie Vertretungsfall."
Sofern der Fragesteller E-BRM ist, schon.
"Das heißt für mich, ich brauche als 100% freigestellt garkeine Mittagspause machen. Ich arbeite meine 7,9 Std am Tag durch?"
Ist dann eigentlich die Konsequenz, ja.
13.10.2023 um 10:46 Uhr
"Das heißt für mich, ich brauche als 100% freigestellt garkeine Mittagspause machen. Ich arbeite meine 7,9 Std am Tag durch?" Freigestellte müssen sich doch für anfallende BR-ARbeiten auf dem Betriebsgelände zur Verfügung halten, also morgens in die Kantine setzen und falls keine BR-Arbeit angerannt kommt dort den ganzen Tag Pause machen. Grööööhl
13.10.2023 um 10:50 Uhr
Bist du mit dem Troll verwandt? :-) :-)
13.10.2023 um 12:16 Uhr
ICh habe gesagt, das der AG dir keine Pause anweisen kann, aber nicht gesagt das du keine Pause machen darfst und falls du natürlich eine machst diese auch, wie betriebsüblich behandelt wird.
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