Übertragung
Hallo, ist es rechtlich möglich, dass der GBR einen regionalen BR mit den Verhandlungen zu einer Betriebsvereinbarung beauftragt? Hintergrund: der GBR möchte eine ihm vorgelegte Betriebsvereinbarung unterzeichnen, ein BR schießt aber dagegen und wird dies aufgrund der Mehrheitsverhältnisse auch verhindern. Kann der GBR nun beschließen - salopp gesagt - kümmert Euch doch selber ?!
Community-Antworten (5)
31.01.2017 um 15:26 Uhr
Wie kann ein BR etwas in einem GBR verhindern?
Was ist das überhaupt für ein Kindergarten-GBR?
Nein! Das kann der GBR nicht tun!
31.01.2017 um 15:56 Uhr
"ist es rechtlich möglich, dass der GBR einen regionalen BR mit den Verhandlungen zu einer Betriebsvereinbarung beauftragt?" Nein, dass sieht das BetrVG nicht vor.
"Hintergrund: der GBR möchte eine ihm vorgelegte Betriebsvereinbarung unterzeichnen, ein BR schießt aber dagegen und wird dies aufgrund der Mehrheitsverhältnisse auch verhindern." Wenn ein BR mehr als 50% der Stimmen im GBR hält, dann ist dies so. Dann möchte der GBR eben nicht solch eine BV abschließen. So ist das in einer Demokratie.
"Kann der GBR nun beschließen - salopp gesagt - kümmert Euch doch selber ?! " Dieser Satz verwirrt mich am meisten. Entweder ist der GBR orginär zuständig, dann haben die BRs hier keine Möglichkeit. Oder die BRs haben ein Thema aus Ihrem Zuständigkeitsbereich in den GBR deligiert. Dann kann eine BV von dem GBR abgeschlossen werden. Zusätzlich kann jedoch ein BR immernoch eine eigene BV zu diesem Thema abschließen. Diese würde dann die BV des GBR voll ersetzten. Egal ob besser oder schlechter oder nicht geregelt oder sonst was, die BV des GBR würde für die MA des BRs mit eigener BV nicht gelten.
31.01.2017 um 16:12 Uhr
Wie kann ein BR etwas in einem GBR verhindern? Mit seiner absoluten Mehrheit der Wählerstimmen?
31.01.2017 um 16:19 Uhr
Was soll eigentlich geregelt werden?
Vielleicht ist es besser, den Punkt in den Einzelbetrieben zu regeln.
31.01.2017 um 17:51 Uhr
Zappelmann, der BR ist nicht als solcher im GBR vertreten, sondern entsendet grundsätzlich eines oder zwei seiner Mitglieder. Diese GBR Mitglieder sind nicht weisungsgebunden. Insofern kann ein örtlicher BR hier gar nichts verhindern.
Die GBR Mitglieder hingegen sind an den Verhandlungen zu der Betriebsvereinbarung beteiligt. In der hier vorliegenden Konstellation können diese beiden GBRM sogar den Beschluss einer ungewollten BV verhindern, demnach haben sie mehr als 50% der Stimmen.
Nun will dieser GBR beschließen, die Verhandlungen über diese BV an den größten örtlichen Betrieb zu delegieren ("salopp gesagt - kümmert Euch doch selber"). Gegen den Willen der beiden Vertreter dieses BR könnte der GBR dies gar nicht beschließen. Insofern funktioniert diese Trotzreaktion nicht. Abgesehen davon sind die beiden Vertreter des größten Betriebes doch im GBR ausreichend vertreten. Dort können sie doch verhandeln und ihre Wünsche zumindest gegen das Gremium durchdrücken, wenn auch nicht unbedingt gegen die anderen GBR Mitglieder.
Wenn überhaupt läge hier eine Verweisung an den örtlichen BR im Interesse des größten Betriebes, weil damit die Beteiligung der anderen Gremien vollständig vermieden werden könnte.
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