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Krankenquote als Auswahlkriterium

K
Kartsen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, unser Betriebsrat arbeitet aktuell an einer Betriebsvereinbarung zu Auswahlrichtlinien, allerdings im Speziellen bzgl. Weiterbeschäftigung und Entfristung. Hierbei wurden bisher lediglich die von der Firmenleitung festgelegten Kriterien angewandt. Das Hauptkriterium war hierbei die Krankenquote der Mitarbeiter. Nun haben wir inzwischen einige Meinungen von Anwälten eingeholt, wollen aber gerne auf diesem Wege eure Meinungen zu diesem Thema sammeln. Ist die Krankenquote als Auswahlkriterium ein 'no go' und wie stehen im Ernstfall diesbezüglich die Chancen in der Einigungsstelle ?

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Community-Antworten (7)

P
Pjöööng

31.01.2017 um 10:52 Uhr

Das Kriterium Krankenquote kann zur Diskriminierung Schwerbehinderter führen. Von daher ist es wohl eher unzulässig.

K
Kölner

31.01.2017 um 11:15 Uhr

@Kartsen ...BTW: Erläutere Du doch erstmal, was in der BV geregelt werden soll.

G
gironimo

31.01.2017 um 11:28 Uhr

Wenn der AG nach Krankenquote auswählt, würde ich ihm eher untersagen einseitig Auswahlkriterien zu definieren. Aber deshalb eine BV .....

Das eher nicht.

Dann redet tatsächlich lieber über Diskriminierung.

H
Hoppel

31.01.2017 um 17:08 Uhr

@ Kartsen

Naja ... wenn Euer BR schon mehrere Anwälte mit der Frage "Ist die Krankenquote als Auswahlkriterium ein "no go" und wie stehen im Ernstfall diesbezüglich die Chancen in der Einigungsstelle ?" beschäftigt hat, scheint Eure Wunschantwort ja noch nicht gefallen zu sein ...

Was meinen denn die vielen Anwälte? Dass die Krankheitsquote als offizielles Auswahlkriterium in einer BV ein "No Go" ist, sollte insbesondere einem BR schon der ganz gesunde Menschenverstand sagen.

Aber wenn einem BR schon bekannt ist, wie der AG seine Kriterien gewichtet, sollte es auch ohne BV möglich sein, der ein oder anderen Einstellung widersprechen zu können.

Bevor der "Ernstfall" Einigungsstelle überhaupt eintreten könnte, sollte jedoch erstmal geklärt sein, ob Euer BR eine BV "Auswahlrichtlinie" überhaupt erzwingen kann.

Wie viele AN zählt denn Euer Betrieb? Mehr oder weniger als 500?

K
Kartsen

01.02.2017 um 07:25 Uhr

Danke schonmal für die Antworten. Unser Betrieb stellt Saisonbedingt sehr viele Mitarbeiter ein, von denen am Jahresende ca. 10 - 30 % für eine Weiterbeschäftigung ausgewählt werden.

Unsere Wunschantwort ist natürlich identlisch mit den Antworten der Anwälte. Ein klares NEIN zur Krankenquote. Wir wollten quasi noch andere Meinungen zum Thema hier einholen, um mit noch mehr Argumenten in die BV-Verhandlungen zu gehen.

Die Hauptfrage ist also: Krankenquote nicht in die BV ist sicher vor Gericht bzw. Einigungsstelle ? Unser Betrieb hat aktuell 680 Mitarbeiter.

H
Hoppel

01.02.2017 um 13:43 Uhr

@ Kartsen

"Unsere Wunschantwort ist natürlich identlisch mit den Antworten der Anwälte. Ein klares NEIN zur Krankenquote."

Dann freut Euch!

"Wir wollten quasi noch andere Meinungen zum Thema hier einholen, um mit noch mehr Argumenten in die BV-Verhandlungen zu gehen."

Da solltest Du vielleicht mal andere Fragen stellen und nicht auf Erfolgschancen in einer Einigungsstelle herum reiten, die vermutlich noch nicht einmal eingesetzt ist.

"Unser Betrieb stellt Saisonbedingt sehr viele Mitarbeiter ein, von denen am Jahresende ca. 10 - 30 % für eine Weiterbeschäftigung ausgewählt werden."

Dann scheint Euer Betrieb ja ziemlich zu expandieren oder ist die Fluktuationsquote so hoch?

Soll aber egal sein .... falls noch nicht geschehen, würde ich mich als BR dann ja mal etwas umfassender mit dem Thema "Personalplanung, Beschäftigungssicherung" befassen.

M
merkur

01.02.2017 um 21:48 Uhr

Ich würde mir an eurer Stelle genau überlegen, ob ihr überhaupt der Einführung von Auswahlrichtlinien zustimmt.

Welche Vorteile für die MA versprecht ihr euch durch welche Auswahlrichtlinien?

Ich persönlich stehe fest definierten Auswahlrictlinien skeptisch gegenüber. Ich sehe da immer auch die Gefahr einer zu starken Einschränkung von individuell angepassten Auswahlkriterien..

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