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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Sozialauswahl - unangemessene Auswahlrichtlinie wegverhandeln oder ignorieren?

N
nina
Jan 2018 bearbeitet

hallo forum,

ich brauche mal wirklich fachkundige erfahrene hilfe. wer hat erfahrungen mit interessenausgleich und sozialplan?

keine namensliste an ia und sp, iss klar, aber ag will mit uns trotzdem über die namen reden!!! er will zur herkömmlichen sozialauswahl (alter, betriebszugehörigkeit, unterhalt, und schwerbeh.) noch einen punkt "erbringen hervorragender leistungen, besondere fachliche qualifikationen und außergewöhnliche zuverlässigkeit" dazunehmen. und diesen punkt mit unverhältnismäßig vielen gewichtungspunkten bewerten. also ist das ganze völlige willkür, bei der er die ganzen schwachen rausfiltern will (egal wie lange da und wie alt usw.) es ist also schnurz, ob einer uralt, ewig lange da, viele kinder hat und schwerbehindert ist. er hat durch die punkteverteilung keine chance vor einen zu kommen, der chef´s liebling ist und dadurch alle punkte im zusätzlichen auswahlkriterium "abgeräumt" hat.

beim gedanken daran bekomme ich schaum vorm mund... :-)

bitte kann mir jemand sagen, ob wir da was machen sollen (punkt wegverhandeln), oder ob die betroffenen mitarbeiter besser dran sind, wenn wir uns komplett raushalten und die mitarbeiter die gültigkeit der "sozialauswahl" vom arbeitsgericht feststellen lassen?????

ich habe gelesen, dass "grobe fehlerhaftigkeit vorliegt, wenn durch vorrangige berücksichtigung zusätzlicher auswahlkriterien ein völliges ungenügendes gewicht beigemessen wird." stimmt das?

bitte.... was sollen wir machen?????

danke, schon vorab....

viele grüße

nina

4.16904

Community-Antworten (4)

S
Soisses

12.10.2005 um 21:48 Uhr

Frau oder Herr Nina,

Sie müssen mit der Rechstprechung zur Sozialauswahl aufpassen. Das meiste ist veraltet da mittlerweile das Kündigungsschutzgesetz novelliert wurde.

Das was Ihr Arbeitgeber vorhat ist unzulässig! Aber lassen Sie ihn doch seine Fehler selber machen.

M
merlin

13.10.2005 um 09:48 Uhr

Hallo Nina, was spräche denn dagegen, dass Ihr nach § 80 Betr.VG einen Sachverständigen hinzuzieht? Gruß, Merlin

V
viktor

13.10.2005 um 10:49 Uhr

Natürlich ist es unsinnig, derartige Auswahlrichtlinien zu vereinbaren. Ihr solltet versuchen, diese weg zu verhandeln. Man muß ja den Kollegen nun nicht unbedingt den Rechtsweg zumuten.

Sachverständiger - gute Idee. Vielleicht auch Inhouse-Seminar für alle Betriebsräte.

A
Andreas

19.10.2005 um 11:28 Uhr

Hi,

bitte wegverhandeln. Sollte der AG dann schmollen sagen, er will keine Punkte regeln, sondern die Sozialauswahl selber wie er meint durchführen .... um so besser. Der BR muß dann nur den Kündigungen qualifiziert (mit stichhaltiger Begründung wiedersprechen. Dann ist es am AN sich einen Anwalt zu nehmen und gegen die Kündigung zu klagen. Hat der AG die Sozialauswahl dann tatsächlich nach dem "Naseprinzip" durchgeführt hat er schon verloren

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